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Bürgerinformationssystem

Auszug - Rechtsangelegenheit  

Sitzung der Gemeindevertretung Quarnbek
TOP: Ö 6
Gremium: Gemeindevertretung Quarnbek Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 03.11.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:51 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa der Schule Strohbrück
Ort: Mönkbergseck 25, 24107 Quarnbek
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

rgermeister Langer erklärt, dass das Amt Achterwehr eine Beschlussvorlage erarbeitet hat, die kurzfristig noch einmal durch eine Ergänzung der Grünen-Fraktion überarbeitet wurde. Die Stellungnahme der Gemeinde wurde von Herrn RA Witt erarbeitet.

 

Die gesamte Stellungnahme wird von Herrn Langer verlesen.

 

Frau Niemann stellt dar, dass sie eine Frage zum Anfang der Stellungnahme habe. Sie merkt an, dass eine Veränderungssperre durch die Initiative nicht gefordert wurde und fragt diesbezüglich nach.

Herr Langer erläutert, dass die Frage in der Stellungnahme so formuliert ist, wie von der Initiative aufgestellt. Er verliest erneut die komplette Fragestellung.

 

Frau Niemann befragt Herrn Kruse aus dem Publikum, ob die Frage richtig sei. Dieser verweist darauf, dass er die genaue Fragestellung nicht vorliegen habe, diese aber in Ordnung sei.

Frau Kahlau berichtet, dass die Fragestellung auf der Homepage der Initiative zu finden sei. Diese entspreche der Fragestellung in der Stellungnahme.

Des Weiteren möchte Frau Niemann wissen, ob es möglich sei, Fragen zum Begleitschreiben des RA Witt zu stellen. Dies wird von Herrn Langer und Herrn Schirren verneint.

 

 

Frau Kahlau verweist darauf, dass es auf der Einwohnerversammlung ein Gesprächsangebot zwischen Herrn Kruse und Herrn Langer gab, durch dass noch einmal aufeinander zugegangen werden sollte. Sie fragt nach, ob dieses Gespräch stattgefunden hat.

rgermeister Langer verneint dies.

Daraufhin möchte sie wissen, ob das Angebot noch im Raum steht und ob es noch stattfinden soll. Diese Information sei wichtig für die geänderte Beschlussvorlage.

Herr Langer bejaht, dass das Angebot grundsätzlich noch besteht. Herr Schirren weist darauf hin, dass es sinnvoll sei, dass das soeben beschlossene Gespräch zwischen Herrn RA Witt und der gesamten Gemeindevertretung erst durchgeführt werden sollte, bevor Herr Langer das Gespräch mit Herrn Kruse führt.

 

 

Gemeindevertreterin Frau Niemann berichtet, dass das Bürgerbegehren und damit die Fragestellung bereits genehmigt seien. Sie ergänzt, dass die Absichtserklärung bereits erlassen wurde. Sogar das Innenministerium sei schon mitinbegriffen.

Sie stellt dar, dass die „WIR“ufig scheiterte und die Initiative nun einen Durchbruch erzielt habe. Sie sehe im Übrigen keinen Grund, durch den in die Gemeindehoheit eingegriffen werden würde.

Herr Darmer verweist auf die Erzielung einer Veränderungssperre.

Frau Niemann entgegnet, dass diese Bestandteil des Bauleitverfahrens sei.

 

Frau Dr. Neumann stellt dar, dass die Stellungnahme nicht nur eine formale Reaktion darstelle, sondern auch eine Zustimmung oder Ablehnung in Bezug auf das gesamte Bürgerbegehren. Die Stellungnahme beinhalte zudem zu viel Konjunktiv. Im Rahmen der Transparenz zwischen den Bürgern und der Gemeindevertretungnne das Bürgerbegehren zugelassen werden. Die Gemeinde stelle sich dem Vorgehen.

 

Herr Schirren verliest den Beschlussvorschlag und verdeutlicht, dass die Gemeinde mit dem Beschluss eine Befürwortung des Bürgerbegehrens zugestehe, die zu thematisierende Fragestellung aber auch rechtlich zussig sein müsse. Dies sei hier fragwürdig. Die Stellungnahme in Verbindung mit dem vorgelesenen Beschluss stelle daher beides dar.

 

Frau Dr. Neumann gibt den Hinweis, dass die Fragestellung nicht falsch sein könne. Auch in Rendsburg (Kommunalaufsicht) säßen Rechtsanwälte, die bei einer Unmöglichkeit der Fragestellung bereits anders reagiert hätten. Es sei nicht angebracht, sich gegen das Bürgerbegehren zu stellen, man solle Mut haben und es zulassen.

 

Herr Darmer erklärt, dass die Stellungnahme keine Ablehnung des Bürgerbegehrens sei, sondern lediglich eine schriftliche Beteiligung der Gemeinde.

Dies wird nochmals von Frau Dr. Neumann verneint. Sie ruft dazu auf, die Juristen außer Acht zu lassen und dem Bürgerbegehren einfach zuzustimmen.

 

Abschließend merkt Herr Kaphengst an, dass das Begleitschreiben des Herrn RA Witt sehr fragwürdig ist.


Beschluss:

Die Gemeindevertretung befürwortet grundsätzlich die Durchführung eines Bürgerentscheides, um eine weitere Eskalation und Spaltung der Gemeinde zu vermeiden.

Dessen ungeachtet müssen die zur Abstimmung gestellten Fragen rechtlich zulässig sein. Aus diesem Grund beschließt die Gemeindevertretung, die aus dem Anhang ersichtliche Stellungnahme im Rahmen der Anhörung zum Bürgerbegehren zur Windparkerweiterung gegenüber der Kommunalaufsichtsbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde abzugeben.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja Stimmen  7
Nein Stimmen  3
Enthaltungen  1

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 RAWittStellungnahme (90 KB)