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Auszug - Aufstellungsbeschluss B-16, 1. Änderung sowie 14. Änderung des Flächennutzungsplanes "Photovoltaikanlage Solarpark Bredenbek"  

Sitzung der Gemeindevertretung Bredenbek
TOP: Ö 6
Gremium: Gemeindevertretung Bredenbek Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 18.11.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:38 - 22:57 Anlass: Sitzung
Raum: Landhaus Bredenbek
Ort: Kieler Straße 18, 24796 Bredenbek
2021/028/0204 Aufstellungsbeschluss B-16, 1. Änderung sowie 14. Änderung des Flächennutzungsplanes "Photovoltaikanlage Solarpark Bredenbek"
   
 
Status:öffentlich  
 
Wortprotokoll
Beschluss

 


Beschluss:

Die GV Bredenbek  beschließt:

 

1.

r das Gebiet dlich angrenzend an die Bahnstrecke Kiel-Rendsburg und die Autobahn A 210 und nördlich des Gutes Kronsburg, Gemarkung Kronsburg, Flur 1 Flurstücke Nr. 15/3 (teilw.), 15/6 (teilw.), 15/8 (teilw.), wird  der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 16, 1. Änd.Photovoltaikanlage Solarpark Bredenbek“ aufgestellt sowie die dazugehörige 14. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen.

 

Planungsziel ist die Erweiterung des bereits bestehenden Solarparks.

 

Lage und Umfang des Geltungsbereichs sind aus der anliegenden Übersichtskarte ersichtlich.

 

 

 

 

2.

Die öffentliche Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden:

 

Öffentliche Anhörung

 

 

3.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detailierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) erfolgt schriftlich.

 

 

4. 

Mit der Planung soll das Planungsbüro GRZwo, Flensburg, beauftragt werden 

 

5.

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2

BauGB).

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter: 13

davon anwesend: 11

 

Ja-Stimmen:  11 Nein-Stimmen: 0 Stimmenenthaltungen:       0

 

 

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.