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Auszug - Ausweisung verkehrsberuhigter Bereich
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Im Ahornweg ist eine Beschilderung mit Tempo 20 km/h angebracht, die auf Anordnung des Kreises für dieses Gebiet nicht zulässig ist und zu beseitigen ist.
Seitens der Gemeinde wurde der Wunsch geäußert, das Gebiet als „verkehrsberuhigte Zone“ auszuweisen.
Im Ausschuss herrscht Einigkeit, dass allein die Ausweisung als verkehrsberuhigte Zone mit Straßenschildern, ohne eine Kontrollmöglichkeit derselben, nicht vereinzelt schnell fahrenden Verkehrsteilnehmer zur Geschwindigkeitsreduzierung veranlassen wird. Da es sich im Gebiet Ahornweg ohnehin nicht um Durchgangsverkehr handelt, sollten sich die Anlieger im eigenen Interesse an angemessene Geschwindigkeit halten.
Beschluss: Der Liegenschaftsausschuss empfiehlt der Gemeinde, die vom Kreis veranlasste Änderung vorzunehmen und die Beschilderung anzupassen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig