Bürgerinformationssystem
Auszug - Regelkontrollen für Gemeindeeigene Bäume (nach Erstellung Baumkataster)
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Wortprotokoll |
Nach Aussage des Amtes liegt das Baumkataster seit November 2021 beim Amt vor. Die Gemeinde hat bisher keinerlei Unterlagen darüber. Ebenso liegt ein Negativkataster der Baumkontrolle aus Mitte 2021 vor.
Der Ausschuss ist sich darüber einig, dass der Gemeinde (Bürgermeister, Fachausschuss und insbesondere dem Bauhof) das Kataster in elektronischer Form (Excel Datei) bearbeitbar unverzüglich zur Verfügung gestellt werden muss.
Die Gemeinde ist verpflichtet, zur Verkehrssicherung zweimal jährlich eine Baumkontrolle (durch dazu qualifizierte Personen) durchführen zu lassen. Dazu liegt dem Amt ein Angebot vom Baumgutachter Kahnt vor. Ein weiteres Angebot wurde von Herrn Wiesner erstellt, was aber noch zu plausibilisieren ist. Da noch Information fehlen, die das Amt ermittelt, wird eine Beschlussfassung vertagt