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Auszug - Einwohnerfragestunde  

Sitzung des Finanz- und Bauausschusses des Amtes Achterwehr
TOP: Ö 4
Gremium: Finanz- und Bauausschuss des Amtes Achterwehr Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 10.02.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:05 - 18:30 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Amtsgebäude Achterwehr
Ort: Inspektor-Weimar-Weg 17, 24239 Achterwehr
Zusatz: Zugang für Mandatsträger/innen und Besucher/innen nur mit 3 G (Geimpft / Genesen/ Getestet). Bitte halten Sie Ihren Impf-, Genesenen- oder Testnachweis sowie Ihr Ausweisdokument zur Kontrolle bereit. Es gelten weiterhin die allgemeinen Hygieneanforderungen (Abstand, Händehygiene, Niesetikette, Lüften von Räumlichkeiten).
 
Wortprotokoll

Es liegt eine schriftlich übermittelte Frage eines Einwohners aus Achterwehr an den Ausschuss vor:

 

" Sehr geehrter Herr Amtsdirektor,

geehrte Mitglieder des Finanzausschusses,

 

ich habe heute Ihre Mitteilung erhalten, dass sich der Wasserpreis/m3 von 0,86 ct, auf 1,03 € erhöht, eine Anhebung um satte 20%.

r diese an Wucher grenzende Anhebung hätte ich gerne eine Erklärung, da meines Wissens der Wasserpreis ja anders als andere Energiepreise kein Marktpreis ist.

Der Hinweis auf die notwendige Sanierung des Leitungssystems greift deutlich zu kurz - denn das Leitungen Altern (wie im übrigen ja alles Irdische) - dürfte selbst Ihnen klar sein. Das bedeutet: jeder, der finanzwirtschaftlich verantwortungsvoll handelt, trifft Vorsorge für Reparaturen und preist dieses in die Kalkulation ein.

Ich darf also davon ausgehen, dass Sie als verantwortliche Staatsbedienstete dieser Verantwortung auch nachkommen und im Sinne des steuerzahlendes Bürgers, dem Sie verpflichtet sind und der Sie bezahlt, entsprechend handeln.

 

Ich bitte daher um eine dezidierte Aufstellung der Kalkulation, auf der der Wasserpreis ruht mit den entsprechenden Kostenbestandteilen sowie einer tragfähigen und überzeugenden Begründung, weshalb der der Wasserpreis in derart astronomische Höhen steigt und freue mich auf Ihre Antwort bis zum 5.2.2022.

 

Vielen Dank im Voraus …"

 

 

Mit vorliegender Einwohnerfrage macht der Einwohner darauf aufmerksam, dass ihm pernlich wichtige Informationen für die Ermittlung der Höhe des Wasserpreises fehlen bzw. nicht bekannt sind. Gerne informiert die Amtsverwaltung jeden Interessierten auch hinsichtlich der Grundlagen und Einzelheiten, die einer Entscheidung der Gremien des Amtes zu Grunde liegen. Hierzu bedarf es lediglich einer kurzen sachlichen Nachfrage und keiner in ihrer Diktion und Tonalität als wenig wertschätzend empfundenen Beurteilung der ehrenamtlichen Entscheidungsträger.

 

Richtig ist, dass in Achterwehr künftig eintausend Liter sauberen Trinkwassers, frei Haus geliefert, bei Entnahme aus dem heimischen Wasserhahn statt bisher 0,86 € nun 1,03 € kosten, - also etwa so viel wie ein einzelnes Rosinenbrötchen in der Bäckerei.  Zur weiteren Einordnung der "astronomischen" Höhe dieses Preises: eintausend Liter billigstes Mineralwasser vom Discounter sind derzeit nicht unter 190,00 € zu bekommen, die gleiche Menge Dieselöl kostete in Felde gestern bereits 1710 € (im Vorjahr noch ca. 1100 €).

 

Wie dem öffentlich einsehbaren Bericht "Öffentliche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung in Schleswig-Holstein 2019" Teil 1 vom 21.10.2021 des Statistikamtes Nord zu entnehmen ist, befindet sich das Wasserwerk Felde mit dem nunmehr geltenden Preis durchaus im Mittelfeld der für das Jahr 2019 (!) vom Statistikamt Nord ermittelten Werte für Frischwasser, die die  aktuellen Kostensteigerungen aus 2020 und 2021 noch nicht berücksichtigten können. Siehe dazu https://www.statistik-nord.de/fileadmin/Dokumente/Statistische_Berichte/verkehr_umwelt_und_energie/Q_I_1_3j_S/Q_I_1_3j19_T1_SH.pdf

 

Sodann möchte ich an dieser Stelle zunächst auf die Ausführungen in der Beschlussvorlage der Verwaltung für die Gremien des Amtes verweisen, die unter https://www.amt-achterwehr.de/politik/buergerinformationen/allris/to020.asp?TOLFDNR=16410 im Internet öffentlich eingesehen werden kann.

 

Grundlage für die Vorlage ist die jährlich durchgeführte Neukalkulation unter Berücksichtigung der Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes SH. Bei den Wassergebühren handelt es sich nämlich in der Tat nicht um einen Marktpreis, sondern ein individuell auf Basis der konkreten Kostenstrukturen des Wasserwerks Felde als Eigenbetrieb des Amtes Achterwehr berechnetes Entgelt.

 

Wie schon in den allgemeinen Erläuterungen als Anlage zum Abgabenbescheid dargestellt, befasst sich das Amt bereits seit einigen Jahren mit der erforderlichen Erneuerung von Teilen des Versorgungsnetzes sowie der Technik im Wasserwerk selbst. Vor über 10 Jahren wurde in diesem Zusammenhang beschlossen, dass das teilweise veraltete Leitungsnetz abschnittsweise erneuert werden soll und damit die sich daraus ergebenden finanziellen Belastungen (insbesondere Abschreibungen und Finanzierungszinsen) für den Gebührenhaushalt nur sukzessive steigen und zumindest teilweise durch wegfallende Kosten (steigende Unterhaltungslasten) kompensiert werden.

 

Leider musste gerade in den letzten Jahren jedoch festgestellt werden, dass vermehrt noch nicht sanierte Leitungen den Belastungen nicht mehr Stand halten. Diese mussten dann selbstverständlich zunächst repariert werden, bevor sie im Rahmen des weiteren Sanierungskonzeptes erneuert werden können. Nicht zuletzt aufgrund der deutlich gestiegenen Kosten in der gesamten Baubranche sind auch beim Wasserwerk Felde die Kosten für entsprechende Reparaturmaßnahmen deutlich gestiegen.

 

Die Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes sehen vor, dass das Wasserwerk Felde als kostenrechnende Einrichtung des Amtes grundsätzlich kostendeckend betrieben werden soll, d.h. die Entgelte sind so zu kalkulieren, dass diese auch die entsprechenden Aufwendungen decken. Dabei sehen die Regelungen des KAG vor, dass festgestellte Überschüsse, aber auch Defizite innerhalb von drei Jahren über den entsprechenden Gebührenhaushalt auszugleichen sind. Und dieser "pflichtige" Ausgleich von Vorjahresdefiziten belastet auch die aktuelle Gebührenkalkulation, die Grundlage für die jüngste Gebührenanhebung, da aus den Jahren 2019 und 2020 bereits Fehlbeträge in Höhe von insgesamt rund 87.000 Euro auszugleichen waren.

 

Sicherlich ist es Ihnen nicht entgangen, dass auch in den Vorjahren bereits wiederholt die Wassergebühren angepasst wurden. Gerade aufgrund der in den letzten Jahren stark schwankenden laufenden Ausgaben, der witterungsbedingt schwankenden Abnahmemengen und der Auswirkungen der laufenden Sanierungsmaßnahmen haben sich die Gremien des Amtes ganz bewusst dafür entschieden, die Gebühren jährlich einer Nachkalkulation zu unterziehen und damit erforderliche Anpassungen möglichst zeitnah an den Gebührenzahler weiterzugeben; dies gilt selbstverständlich sowohl bei Gebührenanhebungen als auch bei möglichen Gebührensenkungen.

 

Aus den vorstehenden Ausführungen ist zu erkennen, dass weder die Verwaltung noch die Verantwortungsträger in den Gremien des Amtes hier willkürlich Gebührenentscheidungen zu Lasten der Gebührenzahler getroffen haben, sondern verantwortungsvoll handelnd die notwendigen Entscheidungen zur finanziellen Absicherung einer weiterhin gesicherten Wasserversorgung getroffen wurden.

 

Abschließend erlaube ich mir noch den Hinweis, dass für Fragen der Wasserversorgung grundsätzlich der Wasserversorgungsausschuss des Amtes und nicht der Finanzausschuss - dessen Mitglieder hier ausdrücklich angesprochen wurden - zuständig ist.