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Auszug - Erweiterung der Kindertagesstätte (Durchführung eines Interessensbekundungsverfahrens)
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Wortprotokoll |
Hier: Vorlage des Amtes Achterwehr für die Interessenbekundung
Beschluss: „Der Bauausschuss empfiehlt / die Gemeindevertretung beschließt für die Objektplanung der Kindertagesstätte ein Interessenbekundungs-Verfahren in Form einer Preisanfrage ohne Teilnahmewettbewerb durchführen zu lassen. Grundlage für die weiteren Planungen soll die vorliegende Ideenskizze sein.“
Abstimmung: Einstimmig mit „Ja“ beschlossen.
Sachverhalt: Die Auslastung der Kita und die Einrichtung einer weiteren Gruppe erfordert erneut Baumaßnahmen. Hierzu wurde eine erste Ideenskizze erstellt. Aufgrund der erwarteten Baukosten ist davon auszugehen, dass das Honorar für die Objektplanung den nach der Schlesw.-Holst. Vergabe-Verordnung festgelegten Schwellenwert von 25.000,00 € übersteigt, so dass eine Direktvergabe nicht mehr zulässig ist. Die aufzufordernden Planungsbüros sollen über den Inhalt der Ideenskizze informiert werden.