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Auszug - Standort und Rahmenbedingungen Gartenhaus  

Sitzung des Bauausschusses der Gemeinde Bredenbek
TOP: Ö 7
Gremium: Bauausschuss der Gemeinde Bredenbek Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 25.01.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:50 Anlass: Sitzung
Raum: Bredenhuus Bredenbek
Ort: Rendsburger Straße 1a, 24796 Bredenbek
2023/028/0283 Standort und Rahmenbedingungen Gartenhaus
     
 
Status:öffentlich  
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Vorsitzende erläuterte anhand von Fotos die unterschiedlichen Varianten des geplanten Gartenhauses und bat den Ausschuss, sich für die Version mit oder ohne Vordach zu ent-scheiden. Die Mitglieder des Ausschusses entschieden sich für das Modell mit Vordach. Au-ßerdem wurde sich für das Gartenhaus ohne Fenster entschieden – lediglich an der Stirnseite befindet sich eine große Glastür und ein Fenster zum Öffnen. So hat man mehr Stellfläche im Innenraum. Das Dach muss noch mit Blech verkleidet werden. Hierzu sagte der Gemeindearbeiter Markus Kosbab, dass dies pro Quadratmeter ca. 11,- Euro kosten würde. Der Vorsitzende wies erneut darauf hin, dass die Gesamtsumme keinesfalls 20.000,- Euro überschreiten darf.

Im Anschluss ging es um den Standort des Hauses. Folgende Plätze wurden vorgeschlagen:

1. Auf der Koppel der Künste

2. Auf dem verbleibenden Stück Land neben den jetzigen Wohncontainern

3. Neben der Boulebahn

4. Zwischen der Stiefelwaschanlage Sporthalle und dem Walcotthuus

5. Der Platz, auf dem momentan der Maibaum steht (beim Walcotthuus)

Der Ausschuss einigte sich auf den Standort für das Gartenhaus auf dem südlichen Sport-platz (Maibaumgelände) mit der Tür Richtung Straße.

 


Beschluss:

Der Bauausschuss empfiehlt folgenden Standort und Rahmenbedingungen für das Gartenhaus:

Maße des Gartenhauses: 5,80 m x 6,40 m

Standort Gartenhaus: südlich des Walcotthuuses - Maibaumplatz

Nutzung Gartenhaus: Aufenthaltsraum

 

Für den Fall, dass es sich bei dem Gebäude um einen Sonderbau handelt, wird der Bürgermeister ermächtigt, für die notwendigen Leistungen einen Sonderfachmann mit den Aufgaben zu beauftragen.  

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja Stimmen  5 
Nein Stimmen  0 
Enthaltungen  0