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Auszug - 1. Änderung zur Satzung der Gemeinde Achterwehr über die Benutzung der Kindertageseinrichtung und die Erhebung von Benutzungsgebühren (KiTa-Satzung Achterwehr) vom 24.04.2023  

Sitzung der Gemeindevertretung Achterwehr
TOP: Ö 7
Gremium: Gemeindevertretung Achterwehr Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 03.07.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:32 Anlass: Sitzung
Raum: Gemeinschaftsraum Feuerwehrgerätehaus Achterwehr
Ort: Inspektor-Weimar-Weg 20, 24239 Achterwehr
2023/001/0171 1. Änderung zur Satzung der Gemeinde Achterwehr über die Benutzung der Kindertageseinrichtung und die Erhebung von Benutzungsgebühren (KiTa-Satzung Achterwehr) vom 24.04.2023
   
 
Status:öffentlich  
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Simon und Frau Kittmann erläutern den Anwesenden die vorgesehenen Änderungen gemäß der Vorlage.

Frau Crotogino regt an, den Begriff „Monat“ im § 11 Absatz 12 neu zu fassen. Hierzu ergeht eine kurze Diskussion. Es wird daraufhin vorgeschlagen, den Passus „innerhalb eines Zeitraumes von drei Monaten“ in dem genannten Paragraphen auf „innerhalb eines Zeitraumes von 90 Tagen“ zu ändern.

 

Frau Crotogino stellt die Frage, was genau unter dem Ausdruck „zusätzliche Betreuungszeiten“ zu verstehen ist und ob es sich dabei um eine volle Betreuungsstunde handelt?

Herr Simon teilt mit, dass diese im KiTa-Gesetz als eine volle Betreuungsstunde zu betrachten ist.


Beschluss:

Der anliegende Entwurf einer 1. Änderung zur Satzung der Gemeinde Achterwehr über die Benutzung der Kindertageseinrichtung und die Erhebung von Benutzungsgebühren (KiTa-Satzung Achterwehr) vom 24.04.2023 wird mit folgender Änderung beschlossen:

 

Im § 11 Absatz 12 wird die Formulierung „innerhalb eines Zeitraumes vom drei Monaten“ auf „innerhalb eines Zeitraumes von 90 Tagen“ angepasst. 

Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die Satzung umgehend auszufertigen und ortsüblich bekanntzumachen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja Stimmen  10 
Nein Stimmen   0
Enthaltungen    0