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Auszug - Gewährung eines jährlichen Zuschusses für die Erstellung des Dorfblattes
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Sachverhalt: Bereits in den vergangenen zwei Jahren wurden die Herausgeber des Felder Dorfblattes seitens der Gemeinde durch die Gewährung von Zuschüssen (2022: 1.168,00 Euro und 2023: 1.413,43 Euro) unterstützt. Im Rahmen der GV-Sitzung vom 06.06.2023 wurde diesbezüglich zunächst beschlossen, dass diese Unterstützung mit dem Zuschuss 2023 endet.
In zwischenzeitlichen Gesprächen mit den Herausgebern wurde erörtert, dass eine weitere finanzielle Unterstützung durch die Gemeinde damit verbunden sein müsste, dass die Gemeinde das Dorfblatt durch eigene Inhalte selbst zur Information der Einwohnerinnen und Einwohner nutzen kann und dadurch Kosten für eigene Informationsblätter u.ä. einsparen kann. Vorgesehen ist, dass der Zuschuss jeweils nach Veröffentlichung der Ausgaben abgerufen werden kann bzw. abzurufen ist, so dass Bereitstellung der „Gemeindeseite“ entsprechend nachgewiesen ist.
Das Dorfblatt finanziert sich durch Anzeigen. Es erscheint vier Mal im Jahr, umfasst in der Regel 32 Seiten und eine Ausgabe kostet ca. 1200€. Die Erstellung und redaktionelle Bearbeitung erfolgt durch aufwendige ehrenamtliche Tätigkeit, Anzeigen werden durch Nachfragen bei ortsanhängigen Betrieben generiert. Für eine Seite Werbung veranschlagt die Redaktion einen Preis von 400€.
Nach kurzer Diskussion kommt der Ausschuss zu Abstimmung
Beschluss: Die Gemeinde fördert die Erstellung und Herausgabe des Felder „Dorfblattes“ ab dem Jahr 2024 durch die Gewährung eines jährlichen Zuschusses von 1.600,00 Euro (4 Auflagen mit je 400,00 Euro); die Mittel sind von den Herausgebern entsprechend über das Amt Achterwehr nach Veröffentlichung der jeweiligen Ausgabe abzurufen.
Die Zuschussgewährung erfolgt unter der Voraussetzung, dass der Gemeinde in jeder Ausgabe jeweils eine Seite zur Verfügung gestellt wird.
Abstimmungsergebnis:
Ja Stimmen 6
Nein Stimmen 0
Enthaltungen 1
Ergänzender Hinweis: Die Verantwortlichkeit der Gemeinde für die Zusammenarbeit ist festzulegen und sollte im Bereich der Gemeindevertretung verortet werden,.