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Bürgerinformationssystem

Auszug - Fragen zu anderen Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft sowie Vorschläge oder Anregungen  

Sitzung der Gemeindevertretung Westensee
TOP: Ö 5.2
Gremium: Gemeindevertretung Westensee Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 14.12.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 19:54 Anlass: Sitzung
Raum: Gasthaus Westensee
Ort: Dorfstraße 1a, 24259 Westensee
 
Wortprotokoll

Seitens der Bürger wird angefragt, wie es mit der Altenwohnanlage weitergeht. Der Bürgermeister erklärt, dass die Gemeinde formell keine Möglichkeiten hat. Die Anlage ist in privater Hand. Die soziale Wohnraumbindung endet mit Ablauf des 31.12.2028. Die Gemeinde hat nur die Möglichkeiten über den B-Plan einzuschreiten, wenn der Eigentümer Änderungen außerhalb des B-Plans umsetzen möchte. Eine Sicherheit der Unterstützung der Bewohner kann die Gemeinde laut Bürgermeister Walloßek nicht garantieren.

 

Eine Bürgerin fragt an, ob bei einem Neubau wieder eine Altenwohnanlage errichtet werden muss, da es sich bei dem B-Plan Nr. 11 um ein Sondergebiet handelt. Er gibt die Anfrage weiter an das Bauamt in Achterwehr zu Klärung, ob es bei dem Sondergebiet Altenwohnanlage eine Bindung gibt und im Falle eines Neubaus wieder eine Altenwohnanlage errichtet werden muss.

 

Ein Bürger fragt an, warum der Tagesordnungspunkt über die Unterbringung von Flüchtlingen abgesetzt wurde. Seiner Meinung nach wurde der Beschluss für zwei Jahre gefasst. Der Bürgermeister erklärt, dass der Beschluss mit dem Inhalt gefasst wurde, dass, wenn eine Unterkunft errichtet wird, diese Unterkunft für zwei Jahre bestehen soll. Der gibt die Frage aber nochmal an das Amt zu Klärung.

 

Ein Bürger fragt an, wie weit die Planung des neuen Amtsgebäudes sei. GV Carstensen berichtet, dass die Möglichkeit einer Öffentlich-Privaten-Partnerschaft vorgestellt wurde. Jetzt muss zwischen den verschiedenen Modellen nach genauer Prüfung beraten werden.

 

Ebenfalls fragt ein Bürger, wer für die Entwässerung beim Neubau der Flüchtlingsunterkunft in Jägerslust zuständig sei und die ersten Flüchtlinge einziehen können, da ja die Kosten sehr gestiegen sind. GV Carstensen erklärt, dass die Gemeinde Felde für die Entwässerung zuständig ist. Für das Gebäude ist eine Nutzungssatzung auf den Weg gebracht worden. Die ersten Flüchtlinge könnten demnächst einziehen, berichtet Carstensen.