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Auszug - B-Plan 24 (Hauskoppel) Festlegung der Rahmenbedingungen für den Verkauf der Fläche
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
GV Brockmann verlässt aufgrund Befangenheit den Saal. GV kracht erläutert die im Ausschuss erarbeitenden Beschlüsse.
Beschluss:
Der Ausschuss empfiehlt zu beschließen/die Gemeindevertretung beschließt:
1. Festlegung der Art der baulichen Nutzung und Bauweise:
a) Die vom Planer erstellte Berechnung der Flächengrößen auf der Hauskoppel zur
Variante 2 des Neubaus des Regenrückhaltebeckens wird als Grundlage für alle
daraus abzuleitenden Berechnungen festgelegt.
b) Es soll ein allgemeines Wohngebiet (WA) nach § 4 BauNVO entstehen. Ausgeschlossen werden Ferien- und Zweitwohnungen.
c) Die im § 4 Abs. 3 BauNVO aufgeführten Betriebe werden ausgeschlossen (Tankstellen, Gartenbau, Verwaltungen, Gewerbe, Beherbergung
Abstimmungsergebnis:
Ja Stimmen 9
Nein Stimmen 0
Enthaltungen 0
2. Festlegung wesentlichen Vorgaben für den B-Pan Entwurf für 3 Baufenster (La-
ge der Baufenster laut Anlage):
Der von dem Planer, Herrn Groth, für die Sitzung des PUB-Ausschusses aufbereitete Plan
mit Stand 7.3.2024 wird in unveränderter Form festgelegt.
Abstimmungsergebnis:
Ja Stimmen 9
Nein Stimmen 0
Enthaltungen 0
3. Grundflächenzahl (GRZ):
1. Teilgebiet 1a + 1b+ 1c = GRZ 0,35 zuzüglich bis zu 75% Überschreitung für Nebenanlagen bei hohem Stellplatzbedarf (konzeptabhängig)
1. Teilgebiet 2a + 2b = GRZ 0,40 zuzüglich bis zu 50% Überschreitung für Stellplätze, Zufahrten, Nebenanlagen. (§ 19 Abs. 4 BauNVO)
Abstimmungsergebnis:
Ja Stimmen 9
Nein Stimmen 0
Enthaltungen 0
4. max. Gebäudehöhe:
1. Teilgebiet 1b+ 2a +2b = 8,5m
2. Teilgebiet 1a = 11m/9,5m
3. Teilgebiet 1c = 9,5m
Abstimmungsergebnis:
Ja Stimmen 9
Nein Stimmen 0
Enthaltungen 0
5. max. Gebäudelänge
In der offenen Bauweise wird eine Gebäudelänge von max. 50m zugelassen. Konzeptabhängig kann ggf. eine größere Gebäudelänge zugelassen werden.
Abstimmungsergebnis:
Ja Stimmen 8
Nein Stimmen 0
Enthaltungen 1
6. Zahl der möglichen Geschosse:
Die Zahl der möglichen Geschosse wird wie in dem Plan von Herrn Groth dargestellt festgelegt
Abstimmungsergebnis:
Ja Stimmen 9
Nein Stimmen 0
Enthaltungen 0
7. Stellplätze pro Wohneinheit für PKW und Fahrräder:
a) bei einer Wohnfläche bis 65qm 1 Stellplatz
b) bei einer Wohnfläche über 65qm und bei Einfamilienhäusern 2 Stellplätze
Abstimmungsergebnis:
Ja Stimmen 8
Nein Stimmen 1
Enthaltungen 0
8. Ladestationen für E-PKW und E-Bike
Ladestationen für E-PKW sind im Umfang von mindestens 10% der Zahl der Mietwohneinheiten herzustellen.
Abstimmungsergebnis:
Ja Stimmen 8
Nein Stimmen 0
Enthaltungen 1
9. Festlegung der Haupterschließungsstraße und der beiden Anbindungen (*Richtung EDEKA/Anbindung an vorh. Weg):
a) Die Trassenführung der Planstraße V 1 auf der Hauskoppel kann in Abhängigkeit der
Trassenführung der Straße „Hütte“ und der Anbindung an den Ahornweg geändert
werden, wenn dadurch eine bessere Ausnutzung der Baufläche möglich ist. Der Ver-
lauf der bereits vorhandenen Nahwärmeleitung ist auf Kosten des Investors anzupas-
sen.
b) Die bisherige Planung der Leitung der Oberflächenentwässerung des Baugebietes
Hasselrade-Ost zum Regenrückhaltebecken kann ebenfalls verändert werden.
c) Die Planstraße soll als Mischverkehrsfläche mit einer Breite von 7,25 m analog der
Ausführung ‚‘‘Hütte‘‘ , 3. BA, hergestellt werden.
d) Die im Plan dargestellte Baufläche 2 c ist als Verkehrsfläche in einer Breite von 2 m
zu gestalten.
e) Die im Plan dargestellte Verkehrsfläche V 2 bleibt im Eigentum der Gemeinde und ist vom
Investor in einer Breite von 3.5 m herzurichten.
Abstimmungsergebnis:
Ja Stimmen 9
Nein Stimmen 0
Enthaltungen 0
10. Überarbeitung/Anpassung des bestehenden Exposés:
Dass Exposè wird abgesehen u.a. von der Aktualisierung durch Zeitablauf und der Trennung
in der Vermarktung Hütte und Hauskoppel wie folgt geändert:
1. Seite 1, Absatz 2 ,Satz 5 nach „ …Nortorf und zur A 7“
2. Seite 1, Absatz 3, Satz 2 nach „Eine Tankstelle, 2 Kfz-Werkstätten und eine Motor-
rad-Werkstatt, …“
3. Seite 1, Absatz soll lauten: „Ein Kernziel hierbei ist die Entwicklung eines genera-
tionsübergreifenden Wohnquartiers.
4. Unter 3. Wünsche und Vorstellungen der Gemeinde erfolgen folgende Änderungen:
- 1. bullet point (bp) wird gestrichen
- Im 2. bp werden die Sätze 3 ff gestrichen
8
- Bp 4 ist um die Beschlüsse zu 6.2.5 und 6. zu ergänzen
– Im 6. bp werden die Worte “neben den Einrichtungen für ambulante Pflege und der
Wohnpflege“ gestrichen
- Im 7. bp soll Satz 1 lauten „Mindestens 50 verschieden große Mietwohneinheiten
sollen (abgesehen von einer Wohn-Pflegegemeinschaft) entstehen.
- Bp 6 und 7 sollen zusammengefasst werden.
- Im bp 10 wird in Satz 1 das Wort „seniorengerechtes“ und die Sätze 2 und 3 gestri-
chen.
5. Unter 4. Soziale, kulturelle und qualitative Grundlagen erfolgen folgende Änderungen
- Im 1. bp wird anstelle „20 bis max 30 %“ „mindestens 15 geförderte Mietwohnein-
heiten“ gesetzt.
- Im bp 3 werden in Satz 2 die Worte „überdachte Laubengänge mit“ gestrichen.
- Bp 5 wird gestrichen
6. Unter 5. Besonderes Thema „Pflege“ erfolgen folgende Änderungen.
- In bp 1 wird nach den Worten stationäre Pflege das Wort „möglichst“ eingefügt.
- Die bp 2 und 3 werden gestrichen.
7. Unter Sonstige Vorstellungen, letzte Seite, wird in Satz 1 anstelle des Wortes „Woh-
nungen“ die Worte „öffentlich geförderte Mietwohneinheiten“ gesetzt. Satz 2 wird ge-
strichen.
8. Im Exposè ist an geeigneter Stelle der Mindestkaufpreis als Gesamtkaufpreis aufzuneh-
men verbunden mit der Vorstellung, dass 10 % des Kaufpreises bei Vertragsabschluss und
die restlichen90 % nach Inkrafttreten des B-Planes an die Gemeinde zu zahlen sind
Die Verwaltung wird gebeten, im Städtebaulichen Vertrag eine angemessene Frist für den Beginn des Bauvorhabens festzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Ja Stimmen 9
Nein Stimmen 0
Enthaltungen 0