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Protokollinformationen sind noch vorläufig! - Beschlussfassung über die (Neu-)Aufteilung der Bilanzwerte auf Allgemeine Rücklage und Ausgleichsrücklage ab dem 01.01.2024 (§ 60 Absatz 3 GemHVO)
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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
Der Gemeindevertretung wird empfohlen bzw. die Gemeindevertretung beschließt, die bisherigen Bilanzwerte von Allgemeiner Rücklage und Ergebnisrücklage mit Wirkung ab dem 01.01.2024 wie folgt auf aufzuteilen:
Allgemeine Rücklage: 4.398.847,08 Euro ggf. alternativer Wert
Sonderrücklage: 0,00 Euro 0,00 Euro
Ausgleichsrücklage: 3.391.193,68 Euro ggf. alternativer Wert
Gesamt-Bilanzwert: 7.790.040,76 Euro 3.093.741,94 Euro
Abstimmungsergebnis:
Ja Stimmen 5
Nein Stimmen 0
Enthaltungen 0