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Protokollinformationen sind noch vorläufig! - Bebauungsplanes Nr. 17 "Kählenweg 2-6" - Beschluss zur Durchführung eines ergänzenden Verfahrens nach § 215a i.V.m. § 214 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) - Wiederholter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss   

Sitzung der Gemeindevertretung Melsdorf
TOP: Ö 6
Gremium: Gemeindevertretung Melsdorf Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 24.07.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:00 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerhaus Melsdorf
Ort: Karkkamp 4, 24109 Melsdorf
2024/104/0307 Bebauungsplanes Nr. 17 "Kählenweg 2-6"
- Beschluss zur Durchführung eines ergänzenden Verfahrens nach § 215a i.V.m. § 214 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB)
- Wiederholter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
   
 
Status:öffentlich  
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Die Bürgermeisterin und Herr Baasch verlassen wegen Befangenheit den Saal.

Herr Berke übernimmt den Vorsitz und erteilt Frau Grätsch vom Planungsbüro GR Zwo das Wort.

 

Frau Grätsch trägt vor, dass die Gemeinde Melsdorf bereits im Jahr 2023 den Bebauungsplan Nr. 17 auf Grundlage der §§ 13 a/b BauGB aufgestellt hat. Der Großteil des Plangebiets umfasst Flächen des Innenbereichs (Teilgebiet) um Baurecht zu sichern. Für das Teilgebiet kam § 13 a BauGB zur Anwendung. Für die zusätzlich einbezogene Fläche (Teilgebiet 2) wird erstmals Baurecht geschaffen. Für diese Fläche wurde § 13 b  BauGB herangezogen. Am 02.05.2023 wurde der Satzungsbeschluss für das beschleunigte Verfahren gefasst. Anschließend erfolgte die Bekanntmachung.

 

Nunmehr hat das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 18.07.2023 (BVerwG CN 3.22) entschieden, dass § 13 b BauGB gegen EU-Recht verstößt und daher nicht anwendbar ist. Verfahren, die nach § 13 a/b BauGB abgeschlossen wurden, leiden von daher an einem beachtlichen Fehler und sind damit unwirksam. Der Gesetzgeber hat für diese Verfahren mit dem § 215 a eine Heilungsmöglichkeit geschaffen.

 

Zum B-Plan wurden zwischenzeitlich mit der Unteren Naturschutzbehörde die zu erwartenden Eingriffe in das Schutzgut Boden und das Schutzgut Orts- und Landschaft mit dem Ergebnis geprüft, dass diese nicht als nur unbeachtlich gelten. Der Ausgleich erfolgt über Ökopunkte. Das Okökonto stellt die einzige neue Festsetzung im B-Plan dar; die übrigen Festsetzungen sind gleichgeblieben.

 

Zur Heilung des Fehles sind die fehlebehafteten verfahrensleitenden Beschlüsse erneut zu fassen und die darauffolgenden Verfahrensschritte bis zum Satzungsbeschluss erneut durchzuführen. Folglich ist zunächst der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss neu zu fassen.

 

Frau Baare fragt nach, wo sich die Ökokonten befinden.

Frau Grätsch erläutert, dass sich die Ökopunkte in Kosel an der Schlei befinden. Die Ökopunkte müssen im Kreis Rendsburg-Eckernförde im Naturraum Hügelland liegen.

 

Herr Berke bedankt sich bei Frau Grätsch.


Beschluss:

  1. Zur Heilung des nicht unbeachtlichen Fehlers beschließt die Gemeindevertretung für den Bebauungsplan Nr. 17 „Kählenweg 2-6“ ein ergänzendes Verfahren nach § 214 Abs. 4 BauGB (Heilungsverfahren) durchzuführen. Es wird eine Umweltprüfung durchgeführt und ein Umweltbericht erstellt.

 

  1. Der Beschluss zur Aufnahme des ergänzenden Verfahrens nach § 214 Abs. 4 BauGB ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 17 „Kählenweg 2-6“ und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt. Die Ermittlung der Belange des Umweltschutzes erfolgt entsprechend dem im Umweltbericht dargelegten Umfang und Detaillierungsgrad.

 

  1. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB wiederholt öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegen Unterlagen ins Internet einzustellen und über den digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja Stimmen 8 
Nein Stimmen 0
Enthaltungen 0