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Bürgerinformationssystem

Auszug - Beteiligung der Gemeinde Bredenbek an der SH Netz AG - Anpassung des Aktienkontingents  

Sitzung der Gemeindevertretung Bredenbek
TOP: Ö 5
Gremium: Gemeindevertretung Bredenbek Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 21.03.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:30 Anlass: Sitzung
Raum: Landhaus Bredenbek
Ort: Kieler Straße 18, 24796 Bredenbek
2018/028/0028-02 Beteiligung der Gemeinde Bredenbek an der SH Netz AG - Anpassung des Aktienkontingents
   
 
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
2018/028/0028
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Bürgermeister fast zunächst kurz zusammen, dass nach der letzten Sitzung der Gemeindevertretung, in der dieser Punkte bereits abschließend beraten wurde, neue Entwicklungen eingetreten sind, die nunmehr eine neuerliche Befassung erforderlich machen.

 

Herr Carstensen erläutert anschließend unter Hinweis auf die bisherigen Beratungen im Finanzausschuss sowie der Gemeindevertretung die aktuelle Beschlusslage sowie die Umstände, die zu einer neuerlichen Befassung geführt haben. Insbesondere weist er darauf hin, dass die Beteiligung an der SH Netz AG vom Grundsatz rechtlich weiterhin unstrittig sei, jedoch aufgrund des zeitlichen Zusammenfallens von laufendem Vergabeverfahren für die Konzessionsvertrag Strom und der Beteiligung an der SH Netz AG nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Anfechtbarkeit des Vergabeverfahrens durch einen unterlegener Bieter steigt. Vor diesem Hintergrund empfiehlt die Verwaltung, aus Gründen der Rechtssicherheit sowie zur Vermeidung etwaiger Nachteile für die Gemeinde durch eine mögliche Rüge im Vergabeverfahren, zunächst nur die Anteile zu erwerben, die auf den noch langfristig laufenden Konzessionsvertrag Gas entfallen.

 

Herr Brouer kritisiert, dass die Gemeinde in den bisherigen Sitzungen offenbar falsch informiert worden sei und der Versuch unternommen wurde, die getroffenen Beschlüsse nunmehr in einem Umlaufverfahren außerhalb einer Sitzung zu ändern.

 

Hierzu erläutert Herr Carstensen, dass die in den vorherigen Sitzungen vorgelegten Unterlagen und ergänzend gegebenen Informationen der seinerzeitigen Sach- und Rechtslage entsprachen und auch weiterhin Bestand haben. Einzig das mögliche Risiko einer Angreifbarkeit des laufenden Vergabeverfahrens für den Konzessionsvertrag Strom ist nunmehr durch den Hinweis der Kommunalberatungsgesellschaft GeKom, die von der Gemeinde mit der Betreuung der Vergabenverfahren beauftragt ist, bekannt geworden und dann umgehend an die Gemeinde kommuniziert worden. Aufgrund der bisherigen Beschlussfassung hat die Verwaltung die Möglichkeit gesehen, ohne eine neuerliche Gremienbefassung das Risiko möglichen Nachteile für die Gemeinde zu reduzieren, indem mit Zustimmung aller Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter die zeitliche Umsetzung des Beschlusses angepasst wird. Durch die kritische Nachfrage eines Gemeindevertreters hat dann aber auch die Verwaltung zusammen mit dem Bürgermeister die Erforderlichkeit einer Sitzung der Gemeindevertretung gesehen und diese dann umgehend einberufen.

 

Auf Antrag der SPD-Fraktion wird im Anschluss zur Vorbereitung der Beschlussfassungen die Sitzung von 20:10 Uhr bis 20:20 Uhr kurz unterbrochen.

 


Beschluss:

1. Der Beschluss unter Top 12 - Beteiligung der Gemeinde Bredenbek an der SH Netz AG - der Sitzung der Gemeindevertretung vom 28.02.2019 „1. Die Gemeinde Bredenbek erwirbt zum nächstmöglichen Termin 254 Anteile an der SH Netz AG im Wert von 1.222.369,92 Euro. Der Bürgermeister wird beauftragt, nach Vorlage der Genehmigung zum 1. Nachtragshaushalt 2019 die erforderlichen Erklärungen gegenüber der SH Netz AG abzugeben.“ wird aufgehoben.

2. Die Gemeinde Bredenbek erwirbt zum nächstmöglichen Termin 128 Anteile an der SH Netz AG im Wert von zurzeit 616.000 Euro; diese Anteile entsprechen dem höchstmöglichen Beteiligungsumfang der Gemeinde Bredenbek auf Grundlage des noch bis zum Jahr 2035 laufenden Gas-Konzessionsvertrages. Der Bürgermeister wird beauftragt, nach Vorlage der Genehmigung zum 1. Nachtragshaushalt 2019 die erforderlichen Erklärungen gegenüber der SH Netz AG abzugeben.

3. In Abänderung des Beschlusses der Gemeindevertretung vom 28.02.2019 unter Top 12 Ziffer 2 wird der Bürgermeister zur Gegenfinanzierung des Kaufpreises gemeinsam mit der Vorsitzenden des Finanzausschusses ermächtigt, nach Abforderung von mindestens 3 Angeboten abschließend über den Abschluss eines Kreditvertrages zu entscheiden. In den Angebotsabforderungen sind Konditionen für ein endfälliges Darlehen mit einer Laufzeit von 5 Jahren mit Sondertilgungsmöglichkeit nach 2 Jahren sowie alternativ einer Laufzeit von 7 Jahren mit Sondertilgungsmöglichkeit nach 2 Jahren abzufragen; die Laufzeit von 7 Jahren kommt dabei nur in Betracht, wenn deren Zinssatz nicht um mehr als 0,2-Prozentpunkten über dem Angebot für die 5-jährige Variante liegt..

 


 


Abstimmungsergebnis:

 

Zu 1:einstimmig dafür


Zu 2:einstimmig dafür

 

Zu 3:einstimmig dafür