Bürgerinformationssystem
Auszug - Ersatzeinstellung einer Aushilfskraft bei Eintritt eines Krankheitsfalles in der Betreuung der OGS
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Wortprotokoll |
Bei der Kinderbetreuung in der OGS kommt es immer wieder zu Situation, dass krankheitsbedingt Betreuungskräfte (längerfristig) ausfallen. Das Personal wird entsprechend des Betreuungsbedarfs stundengenau beschäftigt. Kommt es zum Ausfall einer Person, ist kurzfristig die Betreuungslücke nur mit dem vorhandenen Personal und mit Überstundenregelungen abzufangen. Hierdurch werden erhebliche Mehrkosten generiert, da ein Überstundenabbau nicht möglich ist. Bei längerfristigem Ausfall ist nach derzeitigen gemeindlichen Verwaltungsvorgaben eine kurzfristige, zeitlich begrenzte Ersatzeinstellung nicht vorgesehen und möglich. Deshalb schlägt der BSK-Ausschuss vor, dass die Bürgermeisterin beauftragt und ermächtigt wird, in Abstimmung mit dem Leiter der OGS spätestens 10 Schultage nach Eintritt des Krankheitsfalles eine Ersatzeinstellung für die voraussichtliche Zeit des krankheitsbedingten Ausfalls im Umfang der ausfallenden Stundenzahl vorzunehmen. Der Finanzausschuss regt bei der OGS-Leitung an, Hausaufgabenbetreuer und die Elternschaft der Schule als potenzielle Ersatzkräfte anzusprechen, um im Bedarfsfall schnell reagieren zu können.
Beschluss:
Der Finanzausschuss schlägt vor, die Bürgermeisterin zu beauftragen und ermächtigen, in Abstimmung mit dem Leiter der OGS spätestens 10 Schultage nach Eintritt eines Krankheitsfalles eine Ersatzeinstellung für die voraussichtliche Zeit des krankheitsbedingten Ausfalls im Umfang der ausfallenden Stundenzahl vorzunehmen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig