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Auszug - 1. Satzung zur Änderung der Satzung des Amtes Achterwehr über die Erhebung von Abgaben für die Wasserversorgungsanlage (Abgabensatzung Wasserversorgung Amt) vom 17.12.2014
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Carstensen erklärt, dass evtl. erwirtschaftete Überschüsse an die Verbraucher zurückzugeben sind, da das Wasserwerk eine kostenrechnende Einrichtung ist und somit keinen Gewinn erwirtschaften darf. Daher ist die Herabsetzung der Frischwasserzusatzgebühr aufgrund der rechtlichen Vorschriften notwendig, auch wenn in Zukunft mit großer Wahrscheinlichkeit Mehrausgaben und somit eine Erhöhung der Frischwasserzusatzgebühr die Folge daraus sein wird. Dies wurde im Ausschuss kurz diskutiert.
Beschluss:
Der als Anlage beigefügte Entwurf einer 1. Satzung zur Änderung der Satzung des Amtes Achterwehr über die Erhebung von Abgaben für die Wasserversorgungsanlage (Abgabensatzung Wasserversorgung Amt) vom 17.12.2014 wird beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig dafür