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Auszug - 1. Satzung zur Änderung der Satzung des Amtes Achterwehr über die Erhebung von Abgaben für die Wasserversorgungsanlage (Abgabensatzung Wasserversorgung Amt) vom 17.12.2014  

Sitzung des Wasserversorgungsausschusses des Amtes Achterwehr
TOP: Ö 6
Gremium: Wasserversorgungsausschuss des Amtes Achterwehr Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 18.02.2020 Status: öffentlich
Zeit: 16:30 - 17:40 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Amtsgebäude Achterwehr
Ort: Inspektor-Weimar-Weg 17, 24239 Achterwehr
2019/000/0076 1. Satzung zur Änderung der Satzung des Amtes Achterwehr über die Erhebung von Abgaben für die Wasserversorgungsanlage (Abgabensatzung Wasserversorgung Amt) vom 17.12.2014
   
 
Status:öffentlich  
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Carstensen erklärt, dass evtl. erwirtschaftete Überschüsse an die Verbraucher zurückzugeben sind, da das Wasserwerk eine kostenrechnende Einrichtung ist und somit keinen Gewinn erwirtschaften darf. Daher ist die Herabsetzung der Frischwasserzusatzgebühr aufgrund der rechtlichen Vorschriften notwendig, auch wenn in Zukunft mit großer Wahrscheinlichkeit Mehrausgaben und somit eine Erhöhung der Frischwasserzusatzgebühr die Folge daraus sein wird. Dies wurde im Ausschuss kurz diskutiert.

 


Beschluss:

Der als Anlage beigefügte Entwurf einer 1. Satzung zur Änderung der Satzung des Amtes Achterwehr über die Erhebung von Abgaben für die Wasserversorgungsanlage (Abgabensatzung Wasserversorgung Amt) vom 17.12.2014 wird beschlossen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig dafür