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Auszug - Bericht über die überörtliche Prüfung beim Amt Achterwehr 2019
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Wortprotokoll |
Laut Gemeindeprüfungsamt erlischt gemäß § 2 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) eine Abgabensatzung nach 20 Jahren. Eine Nachtragssatzung gilt nur für die Dauer der Satzung, die geändert wird.
In Ottendorf betrifft das die
-Straßenreinigungssatzung vom 04.12.2002, die inzwischen aber bearbeitet und beschlossen worden ist.
-Satzung über das Anbringen von Straßennamen und Hausnummerschildern vom 05.04.2001.
Diese ist erst nächstes Jahr fällig, sollte aber schon bearbeitet werden.
-Benutzungs- und Entgeltordnung für das Dorfgemeinschafshaus mit Mehrzweckhalle und dazugehörige Grundfläche vom 01.10.2003. Darauf wird in Top 5.2 näher eingegangen.