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Vorlage - 2020/050/0253
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Beschlussvorschlag:
Der Gemeindevertretung wird empfohlen, wie folgt zu beschließen:
- Für die weiteren Planungen des Amtes wird beschlossen, dass im Rahmen der Bauleitplanverfahren eine Zweigeschossigkeit für das Grundstück der zukünftigen Amtsverwaltung vorgesehen wird.
- Für die weiteren Planungen des Amtes wird beschlossen, dass im Rahmen der Bauleitplanverfahren zusätzlich zu den Vollgeschossen für das Grundstück der zukünftigen Amtsverwaltung ein Staffelgeschoss vorgesehen wird.
- Für die weiteren Planungen des Amtes wird beschlossen, dass im Rahmen der Bauleitverfahren für das Grundstück der zukünftigen Amtsverwaltung eine auf die Erdgeschossfertigfussbodenhöhe bezogene maximale Gebäudehöhe von (Wert ist in der Sitzung festzulegen) Metern vorgesehen wird.
Sachverhalt:
Der Finanz- und Bauausschuss des Amtes hat für die Sitzung des Amtsausschusses am 19.10.2020 folgende Beschlussempfehlung einstimmig beschlossen.
Dem Amtsausschuss wird empfohlen bzw. der Amtsausschuss beschließt, dass zur Vorbereitung der weiteren Planungsarbeiten des Architekten zur Erstellung eines neuen Vorentwurfs (unter Berücksichtigung der zuvor beschlossenen neuen Eckwerte) die Gemeinde Felde gebeten wird, im Rahmen der nächsten Sitzungen der maßgeblichen Gremien insbesondere zu folgenden Punkten Beschlüsse zu fassen:
- Für die weiteren Planungen des Amtes wird beschlossen, dass im Rahmen der Bauleitplanverfahren eine Zweigeschossigkeit für das Grundstück der zukünftigen Amtsverwaltung vorgesehen wird.
- Für die weiteren Planungen des Amtes wird beschlossen, dass im Rahmen der Bauleitplanverfahren zusätzlich zu den Vollgeschossen für das Grundstück der zukünftigen Amtsverwaltung ein Staffelgeschoss vorgesehen wird.
- Für die weiteren Planungen des Amtes wird beschlossen, dass im Rahmen des Bauleitverfahrens eine von Herrn Mengel noch zu ermittelnde und auf die Erdgeschossfertigfußbodenhöhe bezogene maximale Gebäudehöhe für die zukünftige Amtsverwaltung festzulegen ist.
Finanzielle Auswirkungen:
Für die Gemeinde Felde ergeben sich aus der Beschlussfassung keine unmittelbaren fianziellen Auswirkungen.
Anlage/n:
Keine