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Bürgerinformationssystem

Vorlage - 2020/000/0108  

Betreff: Neubau einer Amtsverwaltung - Beschlussempfehlung der AG "Amtsneubau" zur Bemessung von Büroräumen
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Amtsausschuss Achterwehr Entscheidung
19.10.2020 
Sitzung des Amtsausschusses des Amtes Achterwehr ungeändert beschlossen   
Finanz- und Bauausschuss des Amtes Achterwehr Vorberatung
13.10.2020 
Sitzung des Finanz- und Bauausschusses des Amtes Achterwehr (offen)   

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Beschlussvorschlag:

Dem Amtsausschuss wird empfohlen bzw. der Amtsausschuss beschließt, dass für die weiteren Planungen des Amtsneubaus hinsichtlich der Bemessung der Büroräume als Orientierung grundsätzlich die entsprechenden Regelungen für Landesbehörden (Stand: 01.12.2011) heranzuziehen sind.

Daraus abgeleitet sind folgende Größen anzunehmen:

- Abteilungsleitungen     18 m²

- Sachbearbeitung  Einzelbüro   12 m²

Doppelbüro   18 m²

Sofern aus bautechnischer Sicht Abweichungen erforderlich oder sinnvoll sind (z.B. zur Kostenreduzierung durch Verwendung von Standardmaßen, Berücksichtigung von technischen Erfordernissen usw.) ist dies durch das Planungsbüro frühzeitig mitzuteilen und entsprechend zu begründen.

 

 

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Sachverhalt:

Der bisherige Vorentwurf geht von einem Raummaß für Einzelbüros von 18,38 m² aus, welches sich aus den ersten Überlegungen zu einem möglichen Gebäudegrundraster ergeben hat. Für die weiteren Planungen erscheint es sinnvoll, sich einer „neutralen“ Orientierungsgrundlage zu bedienen, damit transparent und leicht nachvollziehbar bei einer Kosten-/Nutzengegenüberstellung dargelegt werden kann, dass die gewählten Raumgrößen nicht von „üblichen“ Strukturen bei anderen Verwaltungsbauten abweichen.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen ergeben sich erst aus der planerischen bzw. baulichen Umsetzung dieser Empfehlung; die voraussichtlichen Kosten sind seitens der Architekten noch zu ermitteln.

 

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Anlage/n:

Keine