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Vorlage - 2020/000/0108
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Beschlussvorschlag:
Dem Amtsausschuss wird empfohlen bzw. der Amtsausschuss beschließt, dass für die weiteren Planungen des Amtsneubaus hinsichtlich der Bemessung der Büroräume als Orientierung grundsätzlich die entsprechenden Regelungen für Landesbehörden (Stand: 01.12.2011) heranzuziehen sind.
Daraus abgeleitet sind folgende Größen anzunehmen:
- Abteilungsleitungen 18 m²
- Sachbearbeitung Einzelbüro 12 m²
Doppelbüro 18 m²
Sofern aus bautechnischer Sicht Abweichungen erforderlich oder sinnvoll sind (z.B. zur Kostenreduzierung durch Verwendung von Standardmaßen, Berücksichtigung von technischen Erfordernissen usw.) ist dies durch das Planungsbüro frühzeitig mitzuteilen und entsprechend zu begründen.
Sachverhalt:
Der bisherige Vorentwurf geht von einem Raummaß für Einzelbüros von 18,38 m² aus, welches sich aus den ersten Überlegungen zu einem möglichen Gebäudegrundraster ergeben hat. Für die weiteren Planungen erscheint es sinnvoll, sich einer „neutralen“ Orientierungsgrundlage zu bedienen, damit transparent und leicht nachvollziehbar bei einer Kosten-/Nutzengegenüberstellung dargelegt werden kann, dass die gewählten Raumgrößen nicht von „üblichen“ Strukturen bei anderen Verwaltungsbauten abweichen.
Finanzielle Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen ergeben sich erst aus der planerischen bzw. baulichen Umsetzung dieser Empfehlung; die voraussichtlichen Kosten sind seitens der Architekten noch zu ermitteln.
Anlage/n:
Keine