Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Bürgerinformationssystem

Vorlage - 2020/000/0114  

Betreff: Neubau einer Amtsverwaltung - Beschlussempfehlung der AG "Amtsneubau" zur Beauftragung des Architekten mit der Erarbeitung eines neuen Vorentwurfes
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Amtsausschuss Achterwehr Entscheidung
19.10.2020 
Sitzung des Amtsausschusses des Amtes Achterwehr abgelehnt   
Finanz- und Bauausschuss des Amtes Achterwehr Vorberatung
13.10.2020 
Sitzung des Finanz- und Bauausschusses des Amtes Achterwehr (offen)   

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Dem Amtsausschuss wird empfohlen bzw. der Amtsausschuss beschließt, dass unter Berücksichtigung der zuvor beschlossenen Eckwerte sowie der erforderlichen Technik-/Funktionsräume, barrierearmer Verkehrsflächen (Flure, Treppenhäuser, Fahrstuhl) und der erforderlichen Sanitäräumlichkeiten – vorbehaltlich einer Beschlussfassung der Gemeindevertretung Felde über die höchstzulässige Geschosszahl, Zulässigkeit eines zusätzlichen Staffelgeschosses und ggf. maximale Gebäudehöhe - der Architekt Mengel mit der Erarbeitung eines neuen Vorentwurfs beauftragt wird.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Aus den Empfehlungen der Arbeitsgruppen ergeben sich Flächenreduzierungen von über 300 m², welche insgesamt im Vergleich zum bisherigen Vorentwurf eine nicht unerhebliche Reduzierung der voraussichtlichen Baukosten erwarten lassen. Daneben dürften auch konzeptionelle Änderungen (Staffelgeschoss, Sitzungssaal) zu Auswirkungen auf die Kosten führen. Um diese jedoch konkreter ermitteln zu können, bedarf es zunächst einer Umsetzung dieser neuen Vorgaben in einem neuerlichen Vorentwurf, für den dann eine neue Kostenschätzung vorgenommen wird. Auf Basis dieser neuen Kostenschätzung müssten dann die weiteren Beschlussfassungen der Amtsgremien erfolgen.

 

Da bereits für die neuerliche Entwurfsplanung von wesentlicher Bedeutung ist, welche Größe das zu planende Gebäude hinsichtlich der Höhe, Geschossigkeit und Zulässigkeit eines möglichen Staffelgeschosses haben kann (daraus ergeben sich unmittelbare Auswirkungen auf die erforderliche Grundfläche), bedarf es vor Aufnahme der entsprechende Planungen durch den Architekten einer entsprechenden richtungsweisenden Beschlussfassung in den maßgeblichen Gremien der Gemeinde Felde, da diese zu den o.g. Punkten im Rahmen der Bauleitplanung Festsetzungen treffen kann.

.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen ergeben sich erst aus der planerischen bzw. baulichen Umsetzung dieser Empfehlung; die voraussichtlichen Kosten sind seitens der Architekten noch zu ermitteln.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

Keine