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Bürgerinformationssystem

Vorlage - 2020/050/0260  

Betreff: 5. Änderung der Entgeltordnung für die kommunale Volkshochschule Felde vom 25.09.2015
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Felde Entscheidung
05.11.2020 
Sitzung der Gemeindevertretung Felde ungeändert beschlossen   
Bildungs-, Sozial- und Kulturausschuss der Gemeinde Felde Vorberatung
17.11.2020 
Sitzung des Bildungs-, Sozial- und Kulturausschusses der Gemeinde Felde (offen)   

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Beschlussvorschlag:

Der anliegende Entwurf einer 5. Änderung der Entgeltordnung für die kommunale Volkshochschule Felde vom 25.09.2015 wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.

 

 

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Sachverhalt:

Die Gemeinde Felde betreibt als öffentliche Einrichtung die kommunale Volkshochschule (VHS) Felde. Zur anteiligen Finanzierung der VHS erhebt die Gemeinde Entgelte nach der Entgeltordnung für die kommunale Volkshochschule Felde vom 25.09.2015, in deren Anlage die jeweiligen Kursgebühren festgesetzt sind.

Zum Herbstsemester 2020 wurden die Kursgebühren von der VHS-Leitung neu berechnet und in das entsprechende Programmheft aufgenommen.

Für die abschließende Erhebung dieser Gebühren bedarf es jedoch noch deren Übernahme in die Anlage zur Entgeltordnung. Diese Übernahme wird durch Artikel I der Änderungssatzung umgesetzt.

 

Der Artikel II sieht für die Zukunft eine Anpassung der Entgeltordnung dahingehend vor, dass die Entgelte nicht mehr als formelle Anlage aufgenommen sind und damit auch nur durch eine formelle Änderung der Entgeltordnung durch die Gemeindevertretung geändert werden können, sondern lediglich noch Hinweise aufgenommen werden, wo diese eingesehen bzw. bekanntgemacht werden. Dies berücksichtigt insbesondere den Umstand, dass das jeweilige Programm und damit dann auch die Festlegung der Kursgebühren jeweils erst kurzfristig (und teilweise auch bereits nach Beginn des jeweiligen Semesters) erfolgen. Die entsprechende formelle Umsetzung in den Gemeindegremien erfolgt dann erst nachgezogen mit entsprechendem Zeitversatz, was auch mit Blick auf die Transparenz für die Kursteilnehmer misslich ist.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Die Erhebung der Gebühren als Entgelte dient der anteiligen Finanzierung der VHS Felde; der tatsächliche Umfang ist abhängig von der abschließenden Kursbelegung.

 

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Anlage/n:

Entwurf der 5 . Änderung der Entgeltordnung VHS Felde

Anlage I zur Entgeltordnung Herbst 2020

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 5. Änderung der Entgeltordnung VHS Felde vom 24.09.2015 (255 KB)    
Anlage 2 2 Anlage I zur Entgeltordnung Herbst 2020 (241 KB)