Bürgerinformationssystem
Vorlage - 2020/028/0130
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Sachverhalt:
Die Gemeinde Bredenbek betreibt zur Versorgung ihrer Einwohnerinnen und Einwohner mit Trink- und Betriebswasser eine Wasserversorgungsanlage als öffentliche Einrichtung. Zur Finanzierung dieser Einrichtung werden Benutzungsgebühren in Form von Grund- und Zusatzgebühren nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erhoben, welche in der Satzung der Gemeinde Bredenbek über die Erhebung von Abgaben für die Wasserversorgungsanlage festgesetzt werden.
Die Grundgebühr wird nach dem Nenndurchfluss des jeweiligen Wasserzählers berechnet und beträgt derzeit für einen Zähler mit einem Nenndurchfluss von 2,5 qn (Standard für Einfamilienhäuser) 2,60 Euro netto im Monat. Für Zähler mit einem größeren Nenndurchfluss erhöhen sich die Grundgebühren proporzional.
Die Zusatzgebühr wird nach der Menge des Wassers bemessen, welches der öffentlichen Wasserversorgungsanlage entnommen (und regelmäßig über den entsprechenden Wasserzähler erfasst) wurde; sie beträgt derzeit 0,65 Euro netto je Kubikmeter.
Vor dem Hintergrund der Abschlusserbegebnisse des gemeindlichen und des steuerrechtlichen Jahresabschlusses 2019 für den Wasserwerksbetrieb wurde die Gebührenkalkulation einer turnismäßigen Überprüfung unterzogen.
Diese Überprüfung hat ergeben, dass die derzeit festgesetzten o.g. Gebührensätze die laufenden Betriebsaufwendungen decken und somit weiterhin als auskömmlich angesehen werden können.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Anlage/n:
Keine