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Bürgerinformationssystem

Vorlage - 2020/130/0113  

Betreff: Antrag nach § 16 BImSchG, Änderung der Nachtkennzeichnung
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Quarnbek Entscheidung
17.12.2020 
Sitzung der Gemeindevertretung Quarnbek (offen)   

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Beschlussvorschlag:

Das Einvernehmen der Gemeinde entfällt, da das Vorhaben innerhalb eines gültigen Bebauungsplanes liegt

 

Seitens der Gemeinde wird eine / keine gesonderte Stellungnahme abgegeben.

Die Gemeinde weist auf folgendes hin: ……………………………………………..

 

…………………………………………………………………………………………….

 

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Sachverhalt:

Durch die geplante und hier beantragte Umsetzung der bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung (BNK) werden die vorhandenen Befeuerungseinrichtungen der Nachtkennzeichnung nur noch dann eingeschaltet, wenn sich ein Luftfahrzeug in einem definierten Abstand zu diesem Windpark im Luftraum befindet. Grundlage für die BNK ist die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen (LuftKennzVwV) vom 24.04.2020..

 

Bezüglich weiterer Ausführungen wird auf den aus der Anlage ersichtlichen Antrag verwiesen.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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Anlage/n:

Antrag gem. § 16 BImSchG

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 1.2 Projektbeschreibung BNK Quarnbek WEA 1 (228 KB)