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Bürgerinformationssystem

Vorlage - 2020/028/0135  

Betreff: Gesetz zur Stärkung der Qualität in der Kindertagesbetreuung und zur finanziellen Entlastung von Familien und Kommunen (KiTa-Reform-Gesetz) vom 12.12.2019 - Auswirkungen für die Kindertageseinrichtung in der Gemeinde Bredenbek
hier: Wesentliche Regelungen der KiTa-Reform sowie Beratung über (weitere) Anpassungen an den vertraglichen Grundlagen mit dem Träger
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Finanzausschuss der Gemeinde Bredenbek Vorberatung
10.11.2020 
Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Bredenbek ENTFÄLLT      
16.02.2021 
Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Bredenbek (offen)   
Gemeindevertretung Bredenbek Entscheidung
25.02.2021 
Sitzung der Gemeindevertretung Bredenbek (offen)   

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Beschlussvorschlag:

Der Gemeindevertretung wird empfohlen / die Gemeindevertretung beschließt, dass in Umsetzungen der neuen gesetzlichen Regelungen zur Kindertagesbetreuung dem Abschluss der als Anlage beigefügten 3. Änderung der Finanzierungsvereinbarung mit dem Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. als Träger der Kindertageseinrichtung Bredenbek zugestimmt wird.

 

 

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Sachverhalt:

Am 01.01.2021 ist das KiTa-Reformgesetz des Landes Schleswig-Holstein und damit auch das neue Gesetz zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege (Kindertagesförderungsgesett – KiTaG) vollständig in Kraft getreten.

Aufgrund der gesetzlichen Neuregelungen sowie aus deren Umsetzung ergeben sich eine Reihe von Anpassungserfordernissen an die bestehende Finanzierungsvereinbarung zwischen der Gemeinde Bredenbek und dem Träger der örtlichen Kindertageseinrichung, dem Johanniter-Unfall-Hilfe e.V.

Neben diversen redaktionellen Änderungen enthält der anliegende Entwurf einer entsprechenden 3. Änderung insbesondere folgende neue Regelungen:

-          Übernahme der im KiTaG vorgeschriebenen Regelungen zu Qualität, Qualitätsmanagement und Fachberatung

-          Vorgaben hinsichtlich der Gruppengestaltung zur Minimierung von Leerständen

-          Übernahme der gesetzlichen Regelungen zu Verfügungszeiten und Leitungsfreistellungen; hinsichtlich der stv. Leitung sieht die Vereinbarung eine weitergehende Regelung vor, die den Status Quo abbildet.

-          Die Verwaltungskosten werden jetzt als Prozentwert der Personalkosten ermittelt (bisher Pauschalbetrag). Hieraus ergibt sich grundsätzlich ein Kostenanstieg, der primär der transparenten Ausweisung der tatsächlichen Kostenstrukturen mit Blick auf 2025 – Wegfall des Defizitausgleichs durch die Gemeinde - dient.

-          Vereinbarung regelmäßiger interner Evaluationsgespräche

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Die finanziellen Auswirkungen ergeben sich erst aus der Gesamtbetrachtung aller Bestandteile der Kita-Reform und deren Wirkung in der Praxis; insofern sind die Auswirkungen für die Gemeinde derzeit nicht bezifferbar.

 

 

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Anlage/n:

Kita-Reformgesetz inkl. Änderungsgesetze

3. Änderung der Vereinbarung über den Betrieb einer Kindertagesstätte in der Gemeinde Bredenbek vom 07.05.2013

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 KiTaG Lesefassung Stand Januar 2021 (216 KB)    
Anlage 2 2 3. Änderung Trägervertrag Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. Stand 12-2020 (345 KB)