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Vorlage - 2020/028/0138
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Beschlussvorschlag:
Der städtebauliche Vertrag mit der Wohngenossenschaft „Dohrn´sche Höfe EG i. Gr.“ über die Übernahme der Kosten der Bauleitplanung wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.
Sachverhalt:
Die GV hat am 12.12.2019 den Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 18 „Dohrnscher Hof“ gefasst. In einem solchen Verfahren wird zur Regelung einer Vielzahl von Rahmenbedingungen ein sogenannter Durchführungsvertrag geschlossen. Grundsätzlich ist es möglich, auch die Planungskosten über den Durchführungsvertrag zu regeln. Da aber die überwiegenden Inhalte des Durchführungsvertrags (der Bauantrag wird genauso als Anlage beigefügt, wie die gesamten technischen Unterlagen zur Erschließung u.a.) noch nicht festliegen, kann der Durchführungsvertrag im Regelfall erst nach der öffentlichen Auslegung final ausgehandelt werden. Hinzu kommt, dass die Gemeinde Bredenbek im Rahmen der Erschließung der Bereiche B -18 und B-19 auch Leistungen abfordern möchte, die die Gemeinde ganz oder tlw. erstattet (ganz in dem Fall, dass die vereinbarten Leistungen nicht im direkten Zusammenhang mit dem Bauvorhaben stehen). Auch hier liegen die Rahmenbedingungen noch nicht fest, so dass in diesem Falle der Abschluss eines ersten Vertrags, der nur die Übernahme der Planungskosten regelt, erfolgen soll.
Finanzielle Auswirkungen:
./.
Anlage/n:
1
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | Städtebaulicher Vertrag (95 KB) |