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Vorlage - 2021/028/0148
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Beschlussvorschlag:
1.
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 18 "Dornscher Hof" und die Begründung (siehe Anlage) nebst weiteren Anlagen werden in der vorliegenden Fassung gebilligt
oder
... werden mit folgenden Änderungen gebilligt: ...........................................................
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2.
Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen
Sachverhalt:
Die Gemeinde will auf dem Grundstück des ehemaligen „Dohrnschen Hofs“ barrierearmes und generationenübergreifendes Wohnen zum Teil im sozialen Wohnungsbau ermöglichen. Der Entwurf des Bebauungsplans und tlw. Unterlagen des Durchführungsvertrags liegen nunmehr vor, so dass der Entwurfs- und Auslegungsbeschlzss gefasst werden kann.
Finanzielle Auswirkungen:
./.
Anlage/n:
4