Bürgerinformationssystem
Vorlage - 2018/171/0005
|
|
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt, dass die Gerätewarte der Ortswehren Westensee, Brux und Wrohe nach Maßgabe der Richtlinie über die Entschädigung von Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehren und der Pflichtfeuerwehren in der Fassung vom 01.01.2018 eine Aufwandsentschädigung in Höhe des Höchstsatzes der Richtlinie ab dem 01.01.2019 erhalten.
Der Atemschutzgerätewart erhält eine Erhöhung der Aufwandsentschädigung, die sich an der prozentualen Erhöhung der Entschädigung der Gerätewarte der jeweiligen Ortswehr orientiert.
Die Auszahlungen erfolgen jeweils am 01.04. und 01.10. eines Jahres zu gleichen Anteilen.
Sachverhalt:
Im Rahmen der Neufassung der Landesverordnung über die Entschädigung der Wehrführungen der freiwilligen Feuerwehren und ihrer Stellvertreter vom 28.03.2018 wurden die Aufwandsentschädigung für den Wehrführer und den stellv. Wehrführer rückwirkend zum 01.01.2018 auf den Höchstsatz, so wie es die Entschädigungssatzung der Gemeinde Westensee vorsieht, angehoben.
Vor diesem Hintergrund sollten auch die Entschädigungen der Gerätewarte und des Atemschutzgerätewartes zum 01.01.2019 angepasst werden. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach den Richtlinien über die Entschädigung von Mitgliedern der freiwilligen Feuerwehren und Pflichtfeuerwehren in der Fassung vom 01.01.2018.
Um eine dauerhafte Beschlusslage zu erzeugen, sollte die Gemeinde beschließen, dass auch die Gerätewarte die Höchstsätze, die in der genannten Richtlinie festgelegt sind, erhalten.
Bei den Gerätewarten richten sich diese Höchstsätze gem. Richtlinie u.a. nach der Art und Anzahl der vorhandenen Fahrzeuge.
Die Höhe des Entschädigungssatzes für Atemschutzgerätewarte wird durch den Träger der Feuerwehr, demnach durch die Gemeinde Westensee, festgelegt. Da die Erhöhung bei den Höchstsätzen der Gerätewarte der Ortswehr Westensee ca. 10% beträgt, sollte die Erhöhung der Aufwandspauschale bei dem Atemschutzgerätewart diesem Prozentsatz entsprechen.
Gegenüberstellung Aufwandsentschädigungen „alt/neu“:
a) Gerätewarte Westensee (Anzahl 2):
Alt:
105,00 €/Monat = 1.260,00 €/Jahr (Fälligkeit 01.04.= 630,00 €; 01.10. = 630,00 €)
Neu:
115,00 €/Monat= 1.380,00 €/Jahr (Fälligkeit 01.04. = 690,00 €; 01.10. = 690,00 €)
b) Atemschutzgerätewart Westensee (Anzahl 1):
Alt:
153,38 € / Jahr (Fälligkeit 01.04. = 76,69 €; 01.10. = 76,69 €)
Neu:
168,72 / Jahr (Fälligkeit 01.04. = 84,36 €; 01.10. = 84,36 €)
c) Gerätewart Brux (Anzahl 1):
Alt:
38,00 €/Monat = 456,00 €/Jahr (Fälligkeit 01.04.= 228,00 €; 01.10. = 228,00 €)
Neu:
42,00 €/Monat= 504,00 €/Jahr (Fälligkeit 01.04. = 252,00 €; 01.10. = 252,00 €)
d) Gerätewarte Wrohe (Anzahl 1):
Alt:
36,00 €/Monat = 432,00 €/Jahr (Fälligkeit 01.04.= 216,00 €; 01.10. = 216,00 €)
Neu:
40,00 €/Monat= 480,00 €/Jahr (Fälligkeit 01.04. = 240,00 €; 01.10. = 240,00 €)
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten für Gerätewarte Westensee. Mehrkosten in Höhe von 120,00 € / Jahr
Kosten für Atemschutzgerätewart Westensee: Mehrkosten in Höhe von 15,34 € / Jahr
Kosten für Gerätewart Brux: Mehrkosten in Höhe von 48,00 € / Jahr
Kosten für Gerätewart Wrohe: Mehrkosten in Höhe von 48,00 € / Jahr
Anlage/n:
Keine.