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Bürgerinformationssystem

Vorlage - 2021/000/0148-01  

Betreff: Haushaltssatzung des Amtes Achterwehr für das Haushaltsjahr 2021
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
2021/000/0148
Beratungsfolge:
Amtsausschuss Achterwehr Entscheidung
18.03.2021 
Sitzung des Amtsausschusses des Amtes Achterwehr ungeändert beschlossen   

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Beschlussvorschlag:

Dem Amtsausschuss wird empfohlen, den als Anlage beigefügten Entwurf einer Haushaltssatzung für das Jahr 2021 nebst Anlagen als Satzung zu beschließen.

 

 

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Sachverhalt:

Nach § 95 der Gemeindeordnung hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen; nach § 18 der Amtsordnung gilt diese Regelung entsprechend auch für Ämter.

Entsprechend der maßgeblichen Regelungen der Gemeindeordnung (§ 95ff GO) sowie der ergänzenden Vorschriften der Gemeindehaushaltsverordnung Doppik (GemHVO Doppik) wurden unter Berücksichtigung des Haushaltserlasses des Innenministeriums SH sowie die für die Gemeinde geltenden, maßgeblichen finanzielle Eckwerte seitens der Verwaltung die anliegenden Entwürfe eines Ergebnis- und eines Finanzplanes für das Jahr 2021 erarbeitet, deren Ergebnisse in dem Entwurf einer Haushaltssatzung ausgewiesen sind.

 

Neben den Festsetzungen der Gesamtbeträge von Einnahmen und Ausgaben im Bereich des Ergebnis- sowie des Finanzplans werden über den Entwurf der Haushaltssatzung festgesetzt:

- Der Höchstbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 5.033.200,00 Euro.

- Der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 200.000,00 Euro

- Die Anzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 33,99 Stellen.

- Hebesätze für die  Amtsumlage auf (unverändert) 18,7 %.

Die Haushaltssatzung bedarf hinsichtlich des Höchstbetrages der Kreditaufnahme der Genehmigung nach § 95 g GO der Genehmigung durch die Kommunalaufsicht.

 

Der sich daraus ergebende Gesamtüberschuss im Haushalt dient dem teilweisen Ausgleich des aus Vorjahren verbliebenden Fehlbetrages aus dem Jahresabschluss 2019.

 

Der Finanz- und Bauausschuss des Amtes hat den anliegende Entwurf in seiner Sitzung am 15.03.2021 zunächst ohne Änderungen dem Amtsausschuss zur Beschlussfassung empfohlen. Ggf. ist jedoch im Rahmen der Beratungen im Amtsausschuss zu entscheiden, ob und in welcher Höhe zusätzliche Mittel für das Bauvorhaben in Jägerlust und deren Finanzierung in den Haushalt aufgenommen werden.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Der Beschluss über die Haushaltssatzung hat zunächst keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen; diese ergeben sich erst durch die Umsetzung des Haushaltes durch die/die Amtsdirektorin/Amtsdirektor sowie die Verwaltung.

Entsprechend der Ausweisungen ergibt sich bei planmäßigem Verlauf des Haushaltsjahres im Ergebnisplan ein Jahresüberschuss in Höhe von 61.700,00 Euro; im Finanzplan ein Jahresüberschuss in Höhe von 149.700,00 Euro. Teile dieser Defizite entfallen dabei auf die Bereiche Wasserwerk Felde und zentrale Abwasserbeseitigung, bei denen die vorhandenen Gebührenausgleichsrücklagen entsprechend abgebaut werden; die Amtsumlage ist hiervon unberührt.

Auf den allgemeinen Verwaltungshaushalt des Amtes entfällt im Ergebnisplan ein Überschuss in Höhe von 61.700,00 Euro sowie im Finanzplan ein Überschuss in Höhe von 119.200,00 Euro.

Diese Überschüsse dienen zum teilweisen Ausgleich des im Jahresabschluss 2018 festgestellten und fortgeschriebenen Fehlbetrages aus Vorjahren.

 

 

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Anlage/n:

Änderungen im Haushalt 2021 zum HH 2020 (Stand 16.03.2021 – Entwurf AA)

Haushaltssatzung 2021 des Amtes Achterwehr mit Anlagen

Entwurf des Ergebnis,- Finanz- und Produktplanes 2021 des Amtes Achterwehr

)

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Änderungen Ansätze HH 2021 Amt (416 KB)    
Anlage 2 2 Haushaltssatzung 2021 Amt mit Anlagen (978 KB)    
Anlage 3 3 Entwurf Haushalt 2021 Amt Ergebnis- Finanz- und Produktplan (836 KB)