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Bürgerinformationssystem

Vorlage - 2021/050/0311  

Betreff: Grundstücksangelegenheit/ Vorkaufsrecht
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Felde Entscheidung
20.05.2021 
Sitzung der Gemeindevertretung Felde ungeändert beschlossen   
Finanzausschuss der Gemeinde Felde Vorberatung
29.04.2021 
Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Felde (offen)   

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Beschlussvorschlag:

Der GV wird empfohlen zu beschließen/ Die GV beschließt

 

a) das Vorkaufsrecht für diesen Verkaufsfall nicht auszuüben

 

b) von den Rückauflassungsvormerkungen für diesen Verkaufsfall keinen Gebrauch zu

    machen

 

STV:

 

 

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Sachverhalt:

Mit Kaufvertrag vom 28.03.1995 (Auszug s. Anlage) hat die Gemeinde Felde Grundstücksflächen im Postweg an die Kreissiedlungsgesellschaft (KSG) verkauft. Zweck war und ist die Bebauung mit betreuten Altenwohnungen. Der Zweck ist auf Dauer angelegt.

Zur Sicherung des Zwecks wurden im Grundbuch zu Gunsten der Gemeinde Felde folgende Eintragungen vorgenommen:

 

- Vorkaufsrecht für alle Verkaufsfälle (§ 4 des Vertrages)

- Rückauflassungsvormerkung für den Fall, dass eine zweckentsprechende Bebauung nicht

  erfolgt (Seite 6 Nr. 3)

- Rückauflassungsvormerkung für den Fall, dass der Betriebsverpflichtung nicht

  nachgekommen wird oder das Wohnungsbesetzungsrecht der Gemeinde wiederholt

  mißachtet wird (Seite 6 Nr. 4)

- Rückauflassungsvormerkung für den Verkaufsfall oder Ausscheiden der KSG aus dem

  Kreis der Gesellschafter (Seite 7 Nr. 5)

 

Zwischenzeitlich hat die KSG bereits das Eigentum an die arsago wohnen VII GmbH (arsago) veräußert.

 

Aktuell hat die arsago das Grundstück mit den Altenwohnungen mit KV vom 22.03.2021

(Auszug s. Anlage) an die OH Grundstücksgesellschaft zum Kaufpreis von 780.000,00 € verkauft. Der Notar bittet nunmehr um Mitteilung, ob vom Vorkaufsrecht sowie von der Ausübung der Rückauflassungsvormerkungen seitens der Gemeinde Gebrauch gemacht wird.

 

Für die Ausübung hat die Gemeinde 2 Monate seit Kenntnis des Kaufvertrages Zeit

(schriftlicher  Eingang bei den Beteiligten des KV sowie beim Notar) . Die Frist endet am 25.05.2021.

 

Aus dem aktuellen KV ist zu entnehmen, dass der Käufer alle Verpflichtungen gegenüber der Gemeinde übernimmt (Seiten 18 und 19 des KV).

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Entfällt

 

 

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Anlage/n:

Auszug KV Gemeinde/ Kreissiedlungsgesellschaft 1995

Auszug KV arsago wohnen/OH Grundstücksgesellschaft mbH 2021