Bürgerinformationssystem
Vorlage - 50/0292-01-01-01
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Sachverhalt:
Auszug aus dem Protokoll zur letzten Sitzung:
Zur heutigen Sitzung liegen neue Sachverhalte zu dem Vorgang vor. Es wird jedoch bemängelt, dass die Laufzeit des neu abzuschließenden Vertrages nicht genannt ist. Dies ist zur nächsten Sitzung nachzuholen.
Der alte – aber bis dato noch gültige – Vertrag hatte ein schriftlich fixiertes Vertragsende mit Datum vom 15. Juli 2018. Wie bereits in der o.g. Bezugsvorlage erwähnt handelt es sich derzeit um einen schwebenden Vertragszustand.
Wegenutzungsverträge werden in der Regel für eine Laufzeit von 20 Jahren abgeschlossen. Somit würde – in Betracht des bereits „abgelaufenen“ Vertrages – ein Vertragsende mit Ende Juni 2038 angestrebt werden. Sollte seitens der Gemeinde eine andere Vertragslaufzeit gewünscht werden, so wäre dies im Rahmen der Vertragsverhandlungen anzubringen.
Es wird seitens des Amtes jedoch empfohlen, die Regellaufzeit anzustreben.
Finanzielle Auswirkungen:
Siehe Beschlussvorlage 1/050/0292-01-01
Anlage/n:
Siehe Beschlussvorlage 1/050/0292-01-01