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Bürgerinformationssystem

Vorlage - 2021/171/0075  

Betreff: Bestattungswald Gut Bossee
-Grundsatzbeschluss
-Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Westensee Entscheidung
03.08.2021 
Sitzung der Gemeindevertretung Westensee ungeändert beschlossen   
Bau-und Wegeausschuss der Gemeinde Westensee Vorberatung
28.07.2021 
Sitzung des Bau-und Wegeausschusses der Gemeinde Westensee (offen)   

Beschlussvorschlag:

1.

Die Gutsverwaltung Bossee plant im nordöstlichen Teil des Felder Holzes einen Begräbniswald einzurichten. Die Gemeinde stimmt der Einrichtung grundsätzlich zu. Der Bürgermeister wird ermächtigt, zusammen mit dem Finanzausschuss über die Übernahme der Trägerschaft zu entscheiden.

 

2.  

Für einen Bereich im Felder Holz, begrenzt nördlich und östlich durch den Waldrand bzw. durch den Hauptwaldweg, südlich und westlich ebenfalls durch Hauptwaldwege, wird zum bestehenden Flächennutzungsplan die  3.  Änderung  „Bestattungswald Gut Bossee“ aufgestellt.

Planungsziel ist die Ergänzung  der Darstellung von Waldflächen um die Nutzung „Ruheforst/Begräbniswald“.

Lage und Umfang des Geltungsbereichs sind aus der anliegenden Übersichtskarte ersichtlich.

 

3.

Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs  wird das Büro GRZwo, Flensburg  beauftragt

 

4.

Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffent­lichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

5.

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden:

Öffentliche Anhörung

6. 

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2

BauGB).

 

7.

Die Kosten der Bauleitplanung sind vom Vorhabenträger zu übernehmen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, darüber einen städtebaulichen Vertrag abzuschließen.


Sachverhalt:

Die sogenannten Begräbniswälder werden seit einigen Jahren zunehmend beliebter und haben sich als ein weiteres Angebot im Bestattungswesen etabliert. Allerdings ist es notwendig, dass die Gemeinde Westensee offiziell als Träger auftritt, da Träger von Friedhöfen nur Gemeinden oder als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannte Religionsgemeinschaften sein können. Private Bestattungsplätze 

dürfen nur ausnahmsweise und mit schriftlicher Genehmigung der Gemeinde neu 

angelegt, erweitert oder belegt werden. Mit der Genehmigung ist eine Ruhezeit 

festzulegen. §§ 19 (Anforderungen an Friedhöfe) und 23 (Ruhezeit) gelten ent¬

sprechend. Weiteres kann dem anliegenden Konzept entnommen werden. Es ist daher die Übernahme der Trägerschaft zu klären. Für die Ausweisung eines Begräbniswaldes wäre zunächst nur eine Aufnahme in den Flächennutzungsplan der betreffenden Gemeinde erforderlich, in der Regel mit einer Doppelnutzung, d. h. die Darstellung als Wald wird mit der Zusatznutzung als Begräbniswald kombiniert. Die Kosten werden vom Vorhabenträger übernommen. 


Finanzielle Auswirkungen:

./.


Anlage/n:

2

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Geltungsbereich Aufstellungsbeschluss (26 KB)    
Anlage 2 2 Konzept Waldfriedhof Bossee (4424 KB)