Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Bürgerinformationssystem

Vorlage - 2021/028/0197  

Betreff: 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Abgaben für die Beseitigung des Niederschlagswassers in der Gemeinde Bredenbek (Abgabensatzung Niederschlagswasser) vom 11.12.2014
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Finanzausschuss der Gemeinde Bredenbek Vorberatung
03.11.2021 
Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Bredenbek (offen)   
Gemeindevertretung Bredenbek Entscheidung
18.11.2021 
Sitzung der Gemeindevertretung Bredenbek ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Der Gemeindevertretung wird vorgeschlagen bzw. die Gemeindevertretung beschließt den als Anlage beigefügten Entwurf einer 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Abgaben für die Beseitigung des Niederschlagswassers in der Gemeinde Bredenbek vom 11.12.2014 in der vorliegenden Fassung.

.


Sachverhalt:

Die Gemeinde Bredenbek betreibt die zentrale Niederschlagswasserbeseitigung im Gemeindegebiet als öffentliche Einrichtung. Zur laufenden Finanzierung der Beseitigungseinrichtungen und der Betrieb werden Gebühren auf Grundlage der Satzung über die Erhebung von Abgaben für die Niederschlagswasserbeseitigung in der Gemeinde Bredenbek (Abgabensatzung Niederschlagswasser) vom 11. Dezember 2014 erhoben. Die letztmalige Gebührenanpassung erfolgte im Rahmen der vorstehenden Satzung; der aktuelle Gebührensatz beträgt demnach 24,00 Euro pro Jahr je angefangene 50 qm Niederschlagsfläche.

Die als Anlage beigefügte Bedarfsberechnung für die Niederschlagswassergebühren der Gemeinde Bredenbek vom 20.09.2021 sieht nunmehr ab dem 01.01.2022 einen neuen Gebührensatz von 25,91 Euro vor und basiert auf den Durchschnittswerten der Jahresabschlusswerte 2018 bis 2020 für den Bereich der gemeindlichen Niederschlagswasserbeseitigungseinrichtungen. Eine wesentliche Kostensteigerung ist insbesondere durch die Ausweisung von Rückstellungen für die turnusmäßige Entschlammung der vorhandenen Regenrückhaltebecken zu verzeichnen..

 

Neben der Anpassung des Gebührensatzes sieht der beigefügte Entwurf einer 1. Änderungssatzung zur Abgabensatzung Niederschlagswasser auch eine redaktionelle Änderung im Paragraphen 15 vor. Hier war die seinerzeitige Absatznummerierung fehlerhaft.

.


Finanzielle Auswirkungen:

Die Gebührenkalkulation sieht grundsätzlich eine 100%ige Deckung der Kosten durch die Einrichtung vor, sofern diese nicht durch andere Erträge gedeckt sind. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Teile der Niederschlagswasserbeseitigungseinrichtungen auch der Straßenentwässerung dienen und somit nur teilweise bei der Kalkulation der Niederschlagswassergebühren zu berücksichtigen sind.

Durch die Anhebung des Gebührensatzes von 24,00 Euro auf 25,91 Euro steigen die gemeindlichen Einnahmen in diesem Bereich um rund 4.200 Euro im Jahr..


Anlage/n:

Entwurf einer 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Abgaben für die Niederschlagswasserbeseitigung in der Gemeinde Bredenbek vom 11. Dezember 2014

Gebührenbedarfsberechnung Niederschlagswassergebühren Bredenbek ab 2022

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 1. Änderungssatzung Abgabensatzung Niederschlagswasser (253 KB)    
Anlage 2 2 Gebührenbedarfsberechnung Niederschlagswasser Gemeinde Bredenbek ab 01-01-2022 (72 KB)