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Bürgerinformationssystem

Vorlage - 2021/028/0209  

Betreff: 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Brednebek über die Erhebung von Beiträgen für die Herstellung, den Ausbau, die Erneuerung und den Umbau von Straßen, Wegen und Plätzen (Straßenbaubeitragssatzung) vom 12.12.2013
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Bredenbek Entscheidung
18.11.2021 
Sitzung der Gemeindevertretung Bredenbek ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt die als Anlage beigefügte 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Bredenbek über die Erhebung von Beiträgen für die Herstellung, den Ausbau, die Erneuerung und den Umbau von Straßen, Wegen und Plätzen (Straßenbaubeitragssatzung) vom 12.12.2013.

 


Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung Bredenbek hat im Jahr 2013 vor dem Hintergrund der seinerzeit bestehenden Verpflichtung zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen aus § 76 Gemeindeordnung SH den Erlass einer Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die Herstellung, den Ausbau, die Erneuerung und den Umbau von Straßen, Wegen und Plätzen (Straßenbaubeitragssatzung) beschlossen; diese Satzung ist dann rückwirkend zum 01.01.2013 in Kraft getreten.

 

Zwischenzeitlich wurde die Verpflichtung zur Erhebung entsprechender Beiträge durch Änderung der maßgeblichen Grundlagen seitens des Landes aufgehoben.

Die Gremien der Gemeinde haben sich seitdem in mehreren Sitzungen mit den alternativen Möglichkeiten zur (Re-)Finanzierung entsprechender Straßenbaumaßnahmen befasst. Zuletzt hat nunmehr der Finanzausschuss in seiner Sitzung am 04.11.2021 die Empfehlung ausgesprochen, das zukünftig Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz SH nicht mehr erhoben werden sollenund die Finanzierung über den allgemeinen Haushalt der Gemeinde erfolgt. Hinsichtlich des bestehenden Satzungsrechts wurde die Verwaltung gebeten, einen Entwurf für die erforderlichen Satzungsanpassungen vorzulegen.

 

Der anliegende Entwurf einer 1. Änderungssatzung zur Straßenbaubeitragssatzung sieht entsprechend in § 13a vor, dass neue Beitragsansprüche aus dieser Satzung mit Wirkung ab dem 01.01.2022 nicht mehr entstehen können. Gleichwohl bleibt die Satzung im Übrigen weiterhin in Kraft, da auf ihrer Grundlage seinerzeit Beitragsansprüche begründet und im Rahmen der Verrentung in eine ratenweise zu begleichende Schuld umgewandelt wurden.

 

Vorbehaltlich der Bestätigung der Empfehlung des Finanzausschusses vom 04.11.2021 zur Beschlussvorlage 2021/028/0187 durch die Gemeindevertretung wäre als dann erforderliche Anpassung des gemeindlichen Satzungsrechtes die anliegende Änderungssatzung zu beschließen und zu erlassen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Durch die Satzungsänderung können mit Wirkung ab dem 01.01.2022 auf Basis der dann bestehenden Satzungsregelungen keine neuen Beitragsansprüche begründet und hieraus Einnahmen generiert werden.


Anlage/n:

Entwurf einer 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Bredenbek über die Erhebung von Beiträgen für die Herstellung, den Ausbau, die Erneuerung und den Umbau von Straßen, Wegen und Plätzen (Straßenbaubeitragssatzung) vom 12.12.2013

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 1. Änderungssatzung Straßenbaubeitragssatzung Bredenbek (247 KB)