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Vorlage - 2021/028/0200-01
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Beschlussvorschlag:
Der Gemeindevertretung wird empfohlen, den als Anlage beigefügten Entwurf einer Haushaltssatzung für das Jahr 2022 nebst Anlagen als Satzung zu beschließen.
Sachverhalt:
Nach § 77 der Gemeindeordnung hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.
Entsprechend der maßgeblichen Regelungen der Gemeindeordnung (§ 78ff GO) sowie der ergänzenden Vorschriften der Gemeindehaushaltsverordnung Doppik (GemHVO Doppik) wurden unter Berücksichtigung des Haushaltserlasses des Innenministeriums SH sowie die für die Gemeinde geltenden, maßgeblichen finanzielle Eckwerte seitens der Verwaltung die anliegenden Entwürfe eines Ergebnis- und eines Finanzplanes für das Jahr 2022 erarbeitet, deren Ergebnisse in dem anliegenden Entwurf einer Haushaltssatzung ausgewiesen sind.
Der Finanzausschuss der Gemeinde hat sich in seiner Sitzung am 04.11.2021 mit dem Haushaltsentwurf auf Basis der Beschlussvorlage 2021/028/0200-01 befasst und diesen mit nachstehenden Änderungen / Ergänzungen der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung enpfohlen:
PSK 21101.090200
Geleistete Anzahlungen, Anzahlungen in Bau – Tiefbau
Umgestaltung Schulhof
Bisher geplante Mittel: 10.000 Euro
Nunmehr empfohlen; 20.000 Euro
PSK 21822.5452000
Schulkostenbeiträge Gemeinschaftsschulen
Doppelte Ausweisung in der Änderungsliste
PSK 53301.5452000
Erstattungen von Aufwendungen von Dritten aus lfd. Verwaltungstätigkeit Gemeinden (GV)
Verwaltungskostenbeiträge Amt für Wasserwerk
Bisher geplante Mittel: 8.900 Euro
Nunmehr empfohlen; 15.600 Euro
PSK 53803.5452000
Erstattungen von Aufwendungen von Dritten aus lfd. Verwaltungstätigkeit Gemeinden (GV)
Verwaltungskostenbeiträge Amt für Niederschlagswasserbeseitigung
Bisher geplante Mittel: 9.200 Euro
Nunmehr empfohlen; 9.900 Euro
PSK 54101.5431000
Geschäftsaufwendungen
Verkehrskonzept
Bisher geplante Mittel: 0 Euro
Nunmehr empfohlen; 5.000 Euro
Gegenüber den Planwerten der Vorjahre ergeben sich insbesondere die in der beigefügten Übersicht mit den anzupassenden Haushaltsansätze aufgeführten Änderungen.
Insgesamt ergibt sich aus dem Planentwurf in der Ergebnisplanung ein Defizit in Höhe von 497.500 Euro sowie in der Finanzplanung ein Fehlbetrag in Höhe 333.600 Euro.
Neben den Festsetzungen der Gesamtbeträge von Einnahmen und Ausgaben im Bereich des Ergebnis- sowie des Finanzplans werden über den Entwurf der Haushaltssatzung festgesetzt:
- Der Höchstbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 370.000,00 Euro.
- Die Anzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 2,00 Stellen.
- Hebesätze für die Realsteuern auf 339 (Grundsteuer A), 367 (Grundsteuer B) und 336 (Gewerbesteuer).
Die Haushaltssatzung bedarf der Genehmigung nach § 85 GO der Genehmigung durch die Kommunalaufsicht.
Finanzielle Auswirkungen:
Der Beschluss über die Haushaltssatzung hat zunächst keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen; diese ergeben sich erst durch die Umsetzung des Haushaltes durch die/die Bürgermeisterin/Bürgermeister sowie die Verwaltung.
Entsprechend der Ausweisungen ergibt sich bei planmäßigem Verlauf des Haushaltsjahres im Ergebnisplan ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 497.500 Euro; im Finanzplan ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 333.600 Euro, so dass zum 31.12.2022 die liquiden Mittel der Gemeinde einen Stand von 824.206,56 Euro ausweisen würden (Plan 31.12.2021: 1.158.806,56 Euro).
Anlage/n:
Liste der Änderungen im Haushalt 2022 zum HH 2021 (Entwurf GV)
Entwurf der Haushaltssatzung 2022 der Gemeinde Bredenbek mit Stellenplan und Anlagen
Entwurf des Ergebnisplanes 2022 der Gemeinde Bredenbek
Entwurf des Finanzplanes 2022 der Gemeinde Bredenbek
Entwurf des Produktplanes 2022 der Gemeinde Bredenbek