Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Bürgerinformationssystem

Vorlage - 2021/000/0179  

Betreff: Neubau einer Amtsverwaltung - Entscheidung über das weitere Vorgehen
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Amtsausschuss Achterwehr
11.01.2022 
Sitzung des Amtsausschusses des Amtes Achterwehr ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Der Amtsausschuss beschließt:

Die weitere Planung des Neubaus einer Amtsverwaltung in Felde soll auf der Grundlage des Vorentwurfs und der Kostenberechnung des Architekten Mengel vom 08.12.2021 fortgesetzt/nicht fortgesetzt werden.

Der Amtsdirektor wird beauftragt, die notwendigen Abstimmungen zu Planung und Verfahren mit dem Architekten und der Gemeinde Felde zeitnah herbeizuführen und mit den Beteiligten einen Zeitplan zur Umsetzung des Bauvorhabens zu entwickeln.

 


Sachverhalt:

In der öffentlichen Sitzung des Amtsausschusses vom 08.12.2021 wurde durch Herrn Architekten Mengel ein Vorentwurf und eine aktuelle Kostenschätzung zum Bauvorhaben des Amtes Achterwehr für den Neubau eines Verwaltungsgebäudes an der Dorfstraße in Felde vorgelegt. Der Kämmerer des Amtes hat die Auswirkungen einer Finanzierung des Vorhabens auf den Amtshaushalt und die voraussichtlichen Belastungen für die dem Amt angehörigen Gemeinden dargestellt. Auf das Protokoll zu TOP 7 der Sitzung vom 08.12.2021 wird Bezug genommen. Nunmehr ist zu entscheiden, ob die Planung des Vorhabens auf dieser Grundlage fortgesetzt werden soll.

 

Das Vorhaben ist unter Anwendung der von der Gemeinde Felde bisher mitgeteilten Vorgaben und des vom Amtsausschuss beschlossenen Raumprogramms vom Grundriss und der Lage auf dem Grundstück bisher grob entwickelt. Ein solcher Vorentwurf ist unabdingbar notwendig zur Sicherstellung der Funktionalitäten und um eine seriöse Schätzung der Baukosten zu ermöglichen.

Noch nicht bearbeitet ist dagegen die äußere Gestaltung des Gebäudes und der Außenanlagen. Es wurden bislang auch keine Beschlüsse gefasst, die das berechtigte Interesse der Gemeinde Felde an einer koordinierten Objekt- und Städteplanung berühren.

 

Sofern der Amtsausschuss die Fortführung der nun bekannten Planungen beschließt, wird die äußere Gestaltung zusammen mit der Gemeinde Felde im Detail erarbeitet werden. Über das genaue Verfahren soll dann eine sehr zeitnahe Abstimmung zwischen dem Architekten, der Gemeinde und der Amtsverwaltung stattfinden.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Kosten für die Fortsetzung der Planung

Anlage/n:

Anlage/n: