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Bürgerinformationssystem

Vorlage - 2021/028/0216  

Betreff: Verbundstelle der Versorgungsnetze zwischen den WW Felde und WW Bredenbek
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Finanzausschuss der Gemeinde Bredenbek Vorberatung
17.02.2022 
Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Bredenbek (offen)   
Gemeindevertretung Bredenbek Entscheidung
24.02.2022 
Sitzung der Gemeindevertretung Bredenbek vertagt   
05.05.2022 
Sitzung der Gemeindevertretung Bredenbek (offen)   

Beschlussvorschlag:

Der Gemeindevertretung wird empfohlen bzw. die Gemeindevertretung beschließt, dass in Kooperation mit dem Amt Achterwehr als Träger des Wasserwerks Felde die Verbundstelle der beiden Versorgungsnetze im Bereich Ranzeler Weg / Bredenmoor entsprechend des technischen Konzeptes des Ing.Büro Petersen und Partner vom 14.09.2020 dahingehend nachgerüstet wird, dass die Bedienung der Schiebertechnik elektronisch und per Fernwirktechnik ermöglicht wird und Zählereinrichtungen zur Erfassung der Wasserflüsse in beide Richtungen eingebaut werden. Die Durchführung der Maßnahmen erfolgt im Auftrag des Wasserwerks Felde, die Gemeinde Bredenbek verpflichtete sich, die Hälfte der Kosten per Zuschuss an das Wasserwerk Felde zu übernehmen. Der Bürgermeister wird ermächtigt eine entsprechende verbindliche Erklärung gegenüber dem Amt als Träger des Wasserwerks Felde abzugeben.


Sachverhalt:

Bereits im Rahmen des seinerzeitigen Aufbaus der öffentlichen Wasserversorgung in der Gemeinde Bredenbek wurde im Bereich Ranzeler Weg / Bredenmoor eine Verbindung zum Versorgungsnetz des Wasserwerks Felde errichtet. Die Verbindung ist derzeit grundsätzlich geschlossen und wird lediglich für die erforderlichen regelmäßigen Spülungen des dortigen Leitungsabschnitts sowie bei tatsächlich erforderlichen Einspeisungen von Wasser von einem Versorgungsnetz in das andere manuell geöffnet; eine Einrichtung zur Erfassung der Wassermengen, die die Verbundstelle durchfließen, ist nicht vorhanden.

Zuletzt im Rahmen der Überlegungen zur Verbesserung der Versorgungssicherheit im Bereich des WW Felde wurde seitens des betreuenden Ing.-Büros im vergangenen Jahr angeregt, diese Verbundstelle technisch nachzurüsten, so dass das Öffnen dann automatisiert bzw. per Fernwirktechnik erfolgen kann, und zusätzlich die erforderliche Zählertechnik eingebaut wird, um die Wassermengen zu erfassen, die von einem Versorgungsbereich in den anderen fließen.

 

Wesentlicher Vorteil, neben dem Wegfall des Aufwandes für das manuelle Öffnen des Schiebers für die regelmäßigen Spülungen sowie der Möglichkeit einer Spitzabrechnung der jeweiligen Wassermengen, wäre ein deutlich einfacheres und ggf. auch automatisiertes Öffnen der Verbundstelle bei entsprechenden Bedarfen in beiden Netzen (z.B. Brandfall mit höherem Löschwasserbedarf, Ausfall eigener Brunnen- und/oder Filtertechnik, Stromausfall u.ä.). Perspektivisch wäre darüber hinaus auch denkbar, zu bestimmten Zeiten mit üblicherweise höherem Wasserbedarf die Verbundstelle grundsätzlich geöffnet zu lassen, um so die Druckverhältnisse im Versorgungsnetz des WW Felde (zumindest geringfügig) zu verbessern.

Aufgrund der grundsätzlich gegenseitigen Erhöhung der Versorgungssicherheit wird seitens der Verwaltung empfohlen, dass die Kosten der Maßnahme, die im Jahr 2020 auf rund 63.000 Euro netto geschätzt wurden, jeweils hälftig geteilt werden. Die Projektumsetzung sollte dabei beim WW Felde (Amt) liegen und die Gemeinde Bredenbek nach Abschluss der Maßnahme einen Zuschuss in Höhe der tatsächlichen Kosten an das Amt zahlen.

 

Der Amtsausschuss hat diesem Verwaltungsvorschlag in seiner Sitzung am 08.12.2021 bereits unter der Voraussetzung einstimmig zugestimmt, dass auch die Gemeinde Bredenbek dieser Maßnahmen zustimmt und eine verbindliche Erklärung dahingehend abgibt, dass die Hälfte der Kosten per Zuschuss an das Wasserwerk Felde übernommen werden. 


Finanzielle Auswirkungen:

Die Baukosten wurden im Jahr 2020 mit rund 63.000 Euro beziffert. Aufgrund der zwischenzeitlichen Preissteigerung ist bei Umsetzung im kommenden Jahr mit einem Aufschlag von ca. 15-20 % zu rechnen. Die jeweiligen Finanzierungsanteile gehen in Höhe der jährlichen Abschreibung in zukünftige Gebührenkalkulationen ein


Anlage/n:

Kostenschätzungen vom 31.08.2020

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Kostenschätzung 2020 (52 KB)