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Bürgerinformationssystem

Vorlage - 2022/050/0393  

Betreff: Aufstellung einer Außenbereichssatzung für den Ortsteil Jägerslust nach § 35 Absatz 6 BauGB
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Felde Entscheidung
17.02.2022 
Sitzung der Gemeindevertretung Felde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt für den Ortsteil Jägerslust eine Außenbereichssatzung nach § 35 Absatz 6 BauGB aufzustellen. Der künftige Geltungsbereich ist im weiteren Planverfahren festzulegen. Mit der Erstellung des Entwurfs wird das Büro GRZwo, Flensburg beauftragt.


Sachverhalt:

In der Vergangenheit wurde wiederholt das Thema einer möglichen Außenbereichssatzung für Jägerslust angesprochen. Hintergrund dafür war die Tatsache, dass eine Reihe der heute genutzten Gebäude nicht über Baugenehmigungen verfügen, da diese Gebäude direkt aus dem ehemaligen Lager hervorgegangen sind, das aufgrund einer rüstungsbezogenen  Rechtsgrundlage genehmigt wurde. Eine Baugenehmigung ersetzen derartige Genehmigungen nicht. Damit aber weisen diese Gebäude keinen materiellen Bestandschutz auf, was z.B. im Brandfalle zu einem Totalverlust des Gebäudes ohne Wiederaufbaumöglichkeit führen könnte. Nach Abstimmung mit dem Kreis wird im vorliegenden Fall eine Außenbereichssatzung für sinnvoll erachtet. Über eine Außenbereichssatzung kann für Flächen innerhalb von Splittersiedlungen eine Bebaubarkeit hergestellt werden, indem die einem sonstigen Wohnbauvorhaben im Außenbereich entgegenstehenden öffentlichen Belange „Widerspruch zur Darstellung im Flächennutzungsplan“ und „Entstehung oder Verfestigung einer Splittersiedlung“ ausgeräumt werden. Dies gilt jedoch nicht für Flächen, die am Rand an die Splittersiedlung und anschließen und damit über das bebaute Areal hinausgehen, die Satzung ermöglicht also keine Ausdehnung in den unbebauten Bereich hinein. Der Umwelt-, Planungs- und Bauausschuss hat  in seiner Sitzung am 02.11.2021 die Aufstellung einer Außenbereichssatzung und die Beauftragung des Büros GRZwo empfohlen. In dieser Sitzung hat auch bereits ein möglicher Geltungsbereich als Vorschlag vorgelegen (siehe Anlage). Die genaue Festlegung des Geltungsbereichs wird allerdings erst im Rahmen der Gremienarbeit erfolgen..


Finanzielle Auswirkungen:

Ca. 2.300,00 €


Anlage/n:

1

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Vorschlag Geltungsbereich 02.11.2021 (2312 KB)