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Bürgerinformationssystem

Vorlage - 2022/028/0219  

Betreff: 15. Änderung des Flächennutzungsplanes
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Bredenbek
24.02.2022 
Sitzung der Gemeindevertretung Bredenbek ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Gemeinde Bredenbek beschließt die Aufstellung der 15. Änderung des Flächennutzungsplansr den Bereich Photovoltaikanlage Solarpark 
    Rolfshörner Weg/Bahnhof“.  Planungsziel ist die Darstellung eines SO-Gebietes für Photovoltaik.

 

  1. Lage und Umfang des Geltungsbereichs  sind aus der anliegenden Übersichtskarte ersichtlich.

 

  1. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll das Planungsbüro GRZwo, Flensburg, beauftragt werden.

 

 

 

  1. Die öffentliche Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden:

 

Öffentliche Anhörung

 

 

  1. Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2  
    BauGB).

Abstimmungsergebnis:  

Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter:    13

davon anwesend:

Ja-Stimmen: Nein-Stimmen: Stimmenenthaltungen:

Bemerkung:  

Aufgrund des § 22 GO waren keine/folgende

Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung  
ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung  
anwesend: ..............................................

STV: dafür dagegen Enthaltungen

 


Sachverhalt:

Mit Beschluss vom 06.0.2019 sowie 15.09.2021 wurde der Aufstellungs- sowie  
Erweiterungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 17.  
Photovoltaikanlage Solarpark Rolfshörner Weg/Bahnhof“ sowie die dazugehörige 13.  
Änderung des Flächennutzungsplans gefasst.

Im Rahmen der zweiten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 (Reitsport Krämer) musste auch der Flächennutzungsplan angepasst werden. Dies erfolgte im  beschleunigten Verfahren durch Berichtigung des Flächennutzungsplans. Diese Berichtigung hätte als 13. Änderung des Flächennutzungsplanes geführt werden müssen, was leider unterlassen worden ist.

Damit aber handelt es sich bei dem vorliegenden Verfahren um die 15. Änderung des  
Flächennutzungsplanes, der Aufstellungsbeschluss ist entsprechend neu zu fassen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Steuereinnahmen in noch nicht bekannter Höhe


Anlage/n:

Aufstellungsbeschluss

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Aufstellungsbeschluss 15. Änd. FNP (207 KB)