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Vorlage - 2020/028/0142-01
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Beschlussvorschlag:
Der Gemeindevertretung wird empfohlen die 3. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung in der vorliegenden Fassung zu beschließen.
Die Gemeindevertretung beschließt die 3. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung in der vorliegenden Fassung.
STV.:
Sachverhalt:
Entsprechend der Bezugsvorlage wurde durch die 2. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung die Möglichkeit geschaffen, digitale Sitzungen durchzuführen. Der GV-Beschluss hierfür erfolgte am 25.02.2021.
Nach seinerzeitiger Rechtslage hätten Wahlen in solchen Sitzungen nicht stattfinden dürfen
(§ 2 Abs. 3). Mit erneuter Änderung der Gemeindeordnung am 25.05.2021 (Inkrafttreten am 11.06.2021) wurden Wahlen grundsätzlich zugelassen mit einer Sonderregelung für geheime Wahlen. Der Gesetzgeber hat vorgegeben, dass die Hauptsatzungen bis 10.06.2022 anzupassen sind. Dem trägt der Entwurf der Nachtragssatzung Rechnung.
Die Neufassung von § 10 (5) ist darauf zurückzuführen, dass der Aushangkasten in Kronsburg defekt ist und eine Reparatur nicht wirtschaftlich ist. Auf eine Neuanschaffung soll verzichtet werden, da die eigentliche Bekanntmachungsform seit langer Zeit das Internet ist. Der Aushangkasten am Bredenhuus reicht für die informellen Bekanntmachungen aus.
Finanzielle Auswirkungen:
Entfällt
Anlage/n:
- Entwurf der 3. Nachtragssatzung
- Änderung der Gemeindeordnung vom 25.05.2021 nebst Gesetzesbegründung
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | 3. ÄnderungHaupsatzung (63 KB) | |||
2 | Hauptsatzung Anpassung § 35a GO 2022 (1464 KB) |