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Vorlage - 2021/093/0073-01
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Beschlussvorschlag:
Der Gemeindevertretung wird empfohlen die 3. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung in der vorliegenden Fassung zu beschließen. Gleichzeitig soll der GV-Beschluss vom 29.06.2021 aufgehoben werden.
Die Gemeindevertretung beschließt die 3. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung in der vorliegenden Fassung. Gleichzeitig wird der GV-Beschluss vom 29.06.2021 aufgehoben.
STV.:
Sachverhalt:
Entsprechend der Bezugsvorlage sollte durch die 3. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung die Möglichkeit geschaffen werden, digitale Sitzungen durchzuführen. Der GV-Beschluss hierfür erfolgte am 29.06.2021.
Nach seinerzeitiger Rechtslage hätten Wahlen in solchen Sitzungen nicht stattfinden dürfen
(§ 2 Abs. 3 des ursprünglichen Entwurfs). Mit erneuter Änderung der Gemeindeordnung am 25.05.2021 (Inkrafttreten am 11.06.2021) wurden Wahlen grundsätzlich zugelassen mit einer Sonderregelung für geheime Wahlen. Der Gesetzgeber hat vorgegeben, dass die Hauptsatzungen bis 10.06.2022 anzupassen sind. Aufgrund dessen wäre der bereits beschlossene Entwurf der 3. Nachtragssatzung nicht durch die Kommunalaufsichtsbehörde genehmigt worden. Der aktuelle Entwurf der 3. Nachtragssatzung trägt nun der gültigen Rechtslage Rechnung.
Finanzielle Auswirkungen:
Entfällt
Anlage/n:
- Entwurf der 3. Nachtragssatzung
- Änderung der Gemeindeordnung vom 25.05.2021 nebst Gesetzesbegründung
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Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
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1 | 3. ÄnderungHaupsatzung (72 KB) | ||
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2 | Hauptsatzung Anpassung § 35a GO 2022 (1464 KB) |