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Bürgerinformationssystem

Vorlage - 2018/171/0010  

Betreff: Haushaltssatzung der Gemeinde Westensee für das Haushaltsjahr 2019
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Finanzausschuss der Gemeinde Westensee Vorberatung
05.12.2018 
Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Westensee ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Westensee Entscheidung
19.12.2018 
Sitzung der Gemeindevertretung Westensee ungeändert beschlossen   

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Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Westensee beschließt den als Anlage beigefügten Entwurf einer Haushaltssatzung für das Jahr 2019 nebst Anlagen als Satzung, in der vorliegenden Fassung.

 

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Sachverhalt:

Nach § 95 der Gemeindeordnung hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.

Entsprechend der maßgeblichen Regelungen der Gemeindeordnung (§ 95ff GO) sowie der ergänzenden Vorschriften der Gemeindehaushaltsverordnung Doppik (GemHVO Doppik) wurden unter Berücksichtigung des Haushaltserlasses des Innenministeriums SH sowie die für die Gemeinde geltenden, maßgeblichen finanzielle Eckwerte seitens der Verwaltung die anliegenden Entwürfe eines Ergebnis- und eines Finanzplanes für das Jahr 2019 erarbeitet, deren Ergebnisse in dem Entwurf einer Haushaltssatzung ausgewiesen sind.

 

Neben den Festsetzungen der Gesamtbeträge von Einnahmen und Ausgaben im Bereich des Ergebnis- sowie des Finanzplans werden über den Entwurf der Haushaltssatzung festgesetzt:

- Der Höchstbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 0,00 Euro.

- Die Anzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 3,39 Stellen.

- Hebesätze für die Realsteuern auf 370 (Grundsteuer A), 390 (Grundsteuer B) und 370 (Gewerbesteuer).

Die Haushaltssatzung bedarf keine Genehmigung nach §95 g GO der Genehmigung durch die Kommunalaufsicht.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Der Beschluss über die Haushaltssatzung hat zunächst keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen; diese ergeben sich erst durch die Umsetzung des Haushaltes durch die/die Bürgermeisterin/Bürgermeister sowie die Verwaltung.

Entsprechend der Ausweisungen ergibt sich bei planmäßigem Verlauf des Haushaltsjahres im Ergebnisplan ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 66.700 Euro; im Finanzplan ein Jahresüberschuss in Höhe von 10.800 Euro, so dass zum 31.12.2019 die liquiden Mittel der Gemeinde einen Stand von 858.148,33 Euro ausweisen würden (Plan 31.12.2018: 847.348,33 Euro).

 

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Anlage/n:

Liste der Änderungen im Haushalt 2019 zum HH 2018

Vorbericht mit Anlagen 2019 der Gemeinde Westensee

Ergebnis- und Finanzplan, Produkthaushalt 2019 der Gemeinde Westensee)

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Änderungen Ansätze HH 2019 Westensee (Entwurf GV) (408 KB)    
Anlage 2 2 Vorbericht mit Anlagen 2019 Westensee (1371 KB)    
Anlage 3 3 Ergebnis- u. Finanzplan, Produkthaushalt 2019 Westensee (676 KB)