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Vorlage - 2022/130/0181
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Beschlussvorschlag:
Auf Empfehlung des Wahlprüfungsausschusses beschließt die Gemeindevertretung den Bürgerentscheid zur Windparkerweiterung vom 13.03.2022 gemäß § 39 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes für gültig zu erklären.
STV.:
Sachverhalt:
Der Wahlprüfungsausschuss wird/ hat sich in seiner Sitzung am 25.04.2022 mit der Vorprüfung zum Gültigkeitsbeschluss des Bürgerentscheids (außerhalb Allris) befassen.
Inhalt der Sitzung:
Sofern der Bürgerentscheid insgesamt reibungslos verlaufen ist, teilt der Gemeindeabstimmungsleiter mit, dass
1. keine Einsprüche innerhalb der vom Gesetzgeber festgesetzten Frist von 1 Monat
gegen das Abstimmungsergebnis bei ihm weder schriftlich noch zur Niederschrift
erhoben wurden,
2. bei der Vorbereitung und während der Abstimmung sowie während der Auszählung im Abstimmungslokal keine Unregelmäßigkeiten vorgekommen sind, die
das Abstimmungsergebnis beeinflusst haben und
3. die Feststellung des Abstimmungsergebnisses nicht fehlerhaft ist.
Dies geht aus den verschiedenen Protokollen u.a. des Abstimmungsvorstandes hervor.
Konnten die vorstehenden Aussagen durch den Gemeindeabstimmungsleiter getroffen werden, so empfiehlt der Wahlprüfungsausschuss der GV, den Bürgerentscheid zur „Windparkerweiterung“ vom 13. März 2022 gem. § 39 Ziff. 4 GKWG für gültig zu erklären.
Finanzielle Auswirkungen:
Entfällt
Anlage/n:
Entfällt