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Vorlage - 2018/104/0025
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Beschlussvorschlag:
- Der Wegenutzungsvertrag Strom der Gemeinde Melsdorf läuft am 31.12.2018 aus. Es ist ein neues Auswahlverfahren gem. §§ 46 ff. EnWG erforderlich, um die Wegenutzungsrechte Strom in der Gemeinde durchzuführen.
- Die Amtsverwaltung Achterwehr wird beauftragt, das Auswahlverfahren als verfahrensleitende Stelle durchzuführen, und zwar parallel mit Auswahlverfahren anderer Gemeinden des Amtes. Beim Amt ist ein Arbeitskreis für die Auswahlverfahren der Gemeinden Achterwehr bis Westensee eingerichtet. Der Arbeitskreis erarbeitet Empfehlungen für die Entscheidung der Gemeindevertretung. Vertreter der Gemeinde Melsdorf im Arbeitskreis sind Frau Szodruch und Herr Berke.
- Der Verfahrensbrief Nr. 1 mit den Anlagen 1 bis 5, insbesondere mit den Wertungskriterien für die Bewertung der eingegangenen Angebote im Konzessionswettbewerb (Gewichtungskatalog und Bewertungsmethodik) sowie mit dem Entwurf des Wegenutzungsvertrages Strom werden entsprechend den vorliegenden Entwürfen beschlossen und der Niederschrift beigefügt. Die Amtsverwaltung wird ermächtigt, die Kriterien wie auch den Entwurf der Wegenutzungsverträge sachgerecht zu konkretisieren.
Sachverhalt:
Der Wegenutzungsvertrag Strom der Gemeinde Melsdorf läuft am 31.12.2018 aus. Es ist ein neues Auswahlverfahren gem. §§ 46 ff. EnWG erforderlich, um die Wegenutzungsrechte Strom in der Gemeinde durchzuführen.
Finanzielle Auswirkungen:
Periodisch wiederkehrende Einnahmen aus dem Wegenutzungsvertrag
Anlage/n:
- Gewichtungskriterien Tabelle
- Gewichtungskriterien Bewertungsmethodik
- WVN Strom
- Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit
- Vertraulichkeitserklärung
- Verfahrensbrief Nr. 1