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Vorlage - 2018/000/0034
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Beschlussvorschlag:
Dem Amtsausschuss wird empfohlen, den als Anlage beigefügten Entwurf einer Haushaltssatzung für das Jahr 2019 nebst Anlagen als Satzung zu beschließen.
Sachverhalt:
Nach § 95 der Gemeindeordnung hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen; nach § 18 der Amtsordnung gilt diese Regelung entsprechend auch für Ämter.
Entsprechend der maßgeblichen Regelungen der Gemeindeordnung (§ 95ff GO) sowie der ergänzenden Vorschriften der Gemeindehaushaltsverordnung Doppik (GemHVO Doppik) wurden unter Berücksichtigung des Haushaltserlasses des Innenministeriums SH sowie die für die Gemeinde geltenden, maßgeblichen finanzielle Eckwerte seitens der Verwaltung die anliegenden Entwürfe eines Ergebnis- und eines Finanzplanes für das Jahr 2019 erarbeitet, deren Ergebnisse in dem Entwurf einer Haushaltssatzung ausgewiesen sind.
Neben den Festsetzungen der Gesamtbeträge von Einnahmen und Ausgaben im Bereich des Ergebnis- sowie des Finanzplans werden über den Entwurf der Haushaltssatzung festgesetzt:
- Der Höchstbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 4.290.000,00 Euro.
- Der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 200.000,00 Euro
- Die Anzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 30,32 Stellen.
- Hebesätze für die Amtsumlage auf (unverändert) 18,7 %.
Die Haushaltssatzung bedarf hinsichtlich des Höchstbetrages der Kreditaufnahme der Genehmigung nach § 95 g GO der Genehmigung durch die Kommunalaufsicht.
Finanzielle Auswirkungen:
Der Beschluss über die Haushaltssatzung hat zunächst keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen; diese ergeben sich erst durch die Umsetzung des Haushaltes durch die/die Amtsdirektorin/Amtsdirektor sowie die Verwaltung.
Entsprechend der Ausweisungen ergibt sich bei planmäßigem Verlauf des Haushaltsjahres im Ergebnisplan ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 376.700,00 Euro; im Finanzplan ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 300.900,00 Euro. Teile dieser Defizite entfallen dabei auf die Bereiche Wasserwerk Felde und zentrale Abwasserbeseitigung, bei denen die vorhandenen Gebührenausgleichsrücklagen entsprechend abgebaut werden; die Amtsumlage ist hiervon unberührt.
Auf den allgemeinden Verwaltungshaushalt des Amtes entfällt ein Fehlbetrag im Ergebnisplan in Höhe von 160.100,00 Euro sowie im Finanzplan in Höhe von 104.000,00 Euro. Diese Defizite dürften sich jedoch erfahrungsgemäß zum Jahresabschluss durch entsprechende Abschlussverbesserungen durch Auflösung eingeplanter Mittelresveren nochmals deutlich reduzieren.
Anlage/n:
Liste der Änderungen im Haushalt 2019 zum HH 2018 (Stand 05.12.2018 – Entwurf AA)
Entwurf der Haushaltssatzung 2019 des Amtes Achterwehr mit Anlagen
Entwurf des Ergebnisplanes 2019 des Amtes Achterwehr
Entwurf des Finanzplanes 2019 des Amtes Achterwehr
Entwurf des Produktplanes 2019 des Amtes Achterwehr
(Hinweis: Die vollständigen Anlagen zur Haushaltssatzung sowie der Produkthaushalt werden erst nach erfolgter Beratung im Finanzausschuss erstellt.)