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Vorlage - 2022/050/0484
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Beschlussvorschlag:
Hierbei handelt es sich um routinemäßig anfallende Unterhaltungsmaßnahmen innerhalb des und am Gebäude, sowie die Unterhaltung der Außenanlagen, soweit es nicht um die Bewirtschaftung der Einrichtung handelt.
Im Haushalts 2022 waren 12500€ für die Unterhaltung der Gebäude und Anlagen vorgesehen.
Mit Stand vom 02. November 2022 wurden bisher etwa 5.400€ benötigt.
Grundsätzlich wäre eine Renovierung der Räumlichkeiten angezeigt und einzuplanen, dazu gehören u.a. Erneuerung bzw. Reparatur der Fenster und der Bretterverkleidung sowie die Erneuerung des Anstriches, außerdem Erneuerung des Teppichbodens, Modernisierung der Beleuchtung und die Instandsetzung der Trennwandanlage.
Da aber zurzeit die Raumplanung und der Umfang des Neubaus der Amtsverwaltung in Felde noch immer nicht abschließend beschlossen wurde, bleibt abzuwarten, in welchem Umfang die Räumlichkeiten im GZ einer anderen Verwendung zugeführt werden können.
Es sollten daher zunächst ein Betrag von ca. 7500€ für die Reparatur der Trennwandanlage und für nicht vorab planbare Maßnahmen ein bestimmter Betrag an Haushaltsmittel in Höhe von 5.000€ eingeplant werden.
Sachverhalt:
Hierbei handelt es sich um routinemäßig anfallende Unterhaltungsmaßnahmen innerhalb des und am Gebäude, sowie die Unterhaltung der Außenanlagen, soweit es nicht um die Bewirtschaftung der Einrichtung handelt.
Im Haushalts 2022 waren 12500€ für die Unterhaltung der Gebäude und Anlagen vorgesehen.
Mit Stand vom 02. November 2022 wurden bisher etwa 5.400€ benötigt.
Grundsätzlich wäre eine Renovierung der Räumlichkeiten angezeigt und einzuplanen, dazu gehören u.a. Erneuerung bzw. Reparatur der Fenster und der Bretterverkleidung sowie die Erneuerung des Anstriches, außerdem Erneuerung des Teppichbodens, Modernisierung der Beleuchtung und die Instandsetzung der Trennwandanlage.
Da aber zurzeit die Raumplanung und der Umfang des Neubaus der Amtsverwaltung in Felde noch immer nicht abschließend beschlossen wurde, bleibt abzuwarten, in welchem Umfang die Räumlichkeiten im GZ einer anderen Verwendung zugeführt werden können.
Es sollten daher zunächst ein Betrag von ca. 7500€ für die Reparatur der Trennwandanlage und für nicht vorab planbare Maßnahmen ein bestimmter Betrag an Haushaltsmittel in Höhe von 5.000€ eingeplant werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n: