Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Bürgerinformationssystem

Vorlage - 2022/050/0486  

Betreff: Gemeindestraßen, Beratung und Beantragung von Haushaltsmitteln für 2023
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Liegenschaftsausschuss der Gemeinde Felde Vorberatung
08.11.2022 
Sitzung des Liegenschaftsausschusses der Gemeinde Felde (offen)     

Beschlussvorschlag:

1.

Der Liegenschaftsausschuss empfiehlt dem Finanzausschuss für Unterhaltungsmaßnahmen für Straßen und Wege einen Betrag von ____________ € vorzusehen, sowie für die Sanierung des Wirtschaftsweges durch die Eiderwiesen ein Betrag von ________________€.

 

2.

Der Liegenschaftsausschuss empfiehlt dem Finanzausschuss für Pflegemaßnahmen an Bäumen, Knicks und Straßenbegleitgrün (54101/ Haushaltsstelle 5.221.010) einen Betrag von ____________ € vorzusehen.

 

3.

Der Liegenschaftsausschuss empfiehlt dem Finanzausschuss für den Winterdienst für Straßen und Wege einen Betrag von ____________ € vorzusehen.


Sachverhalt:

10.1 Straßenunterhaltungsmaßnahmen

Hierbei handelt es sich insbesondere um Ausbesserungsarbeiten, kleineren Reparaturen auf Fahrbahnen und Wegen. Da einige unserer Straßen sich in einem nicht guten Zustand befinden, sind überwiegend Schäden in der Verschleißschicht der Fahrbahndecke zu beseitigen. Da diese Schäden witterungsbedingt verursacht sind, fallen die zur Beseitigung dieser Schäden erforderlichen Kosten unterschiedlich hoch aus.  Die Erfahrung der letzten Jahre zeigt, dass im Mittel von etwa 10.000€ auszugehen ist.
Hinzu kommen in der Regel Kosten für die Beseitigung von Absenkungen an Straßenborden und Straßeneinläufen sowie der Unterhaltung von Fahrbahnmarkierungen.
Insgesamt sollten für die Haushaltsstelle (54101, 5.221.000) Unterhaltung von Straßen und Wegen weiterhin 20.000€ vorgesehen werden.

In 2021/22 sollten am Wirtschaftsweg durch die Eiderwiesen, der Bestandteil des Naturparkwanderweges ist und vor allem von Radfahrern und Fußngern benutzt wird, umfängliche Unterhaltungsarbeiten durchgeführt werden. Hierfür wurden 50.000€ zur Verfügung gestellt. Bisher ist von dieser Maßnahme noch nichts umgesetzt. Die Haushaltsmittel werden zurückgemeldet und für 2023 erneut eingebracht

 

10.2 Bäume, Knicks und Straßenbegleitgrün

Gemäß der allgemeinen „Verkehrssicherungspflicht“ gem. § 823 ff BGB hat ein Baumeigentümer dafür zu sorgen, dass von einem Baum keine Gefahr ausgeht, bzw. entsprechende Vorkehrungen treffen muss, um Dritte zu schützen. (Dies gilt auch für Privatleute und demzufolge auch für Bäume in Privatgärten.) Der Eigentümer muss also dafür sorgen, dass ein Baum stabil und standsicher ist. Wenn er dieser Pflicht nicht nachkommt, dann kann er für Schäden, die durch den Baum verursacht werden wie zum Beispiel herabfallende Äste oder Umsturz haftbar gemacht werden.
Die gemeindeeigenen Bäume sind daher auf ihre Gesundheit und Standfestigkeit zu kontrollieren. Das Ergebnis der Kontrollen ist zu dokumentieren.
Hieraus entstehen Kosten für die Baumkontrolle und Dokumentation (ca. 3500€) sowie die Durchführung erforderlicher Maßnahmen. Eventuell erforderliche Fällungen sollten möglichst zeitnah (im Herbst) umgesetzt werden. Nach der Kontrolle in 2021 wurden Fällungen erst im Frühjahr 2022 durchgeführt dabei wurden die veranschlagten HHM aufgebraucht und in Konsequenz keine Baumpflegemaßnahmen beauftragt. Mit einem Nachtrag wurden zusätzliche HHM in Höhe von 10.000€r die Baumkontrolle und weitere erforderliche Pflegemaßnahmen eingebracht in Konsequenz können einige Maßnahmen (speziell das Totholz aus den Bäumen entfernen) noch in diesem Jahr umgesetzt werden. Damit sollte der HHM Bedarf sich zukünftig reduzieren.
Weiterhin sind r die Durchführung von Knickpflegemaßnahmen, seitliches Einkürzen und auf den Stock setzen sowie die Pflege der Banketten an Straßen HHM einzuplanen
Es ist noch festzulegen, welche Knicks noch in diesem Jahr geputzt(seitliches Einkürzen der Knickgehölze) oder auf den Stock gesetzt werden sollen.
Das auf den Stock setzen (traditionelles Knicken) eines Knicks ist vom 01.10 bis zum letzten Tag im Februar zulässig, das seitliche Einkürzen vom 15. November bis zum letzten Tag im Februar.
Bis zum 06. Oktober waren nur rund 50% der verfügbaren HHM angewiesen, es sind jedoch in diesem Jahr noch weitere Maßnahmen umzusetzen.
r in 2023 durchzuführende Maßnahmen sollten daher (wie in 2022) 25.000€ eingeplant werden.

 

10.3 Winterdienst

Die im Haushalt 2022 veranschlagten Mittel (25.000€) sind voraussichtlich nicht ausreichend. Eine entsprechende Erhöhung auf mindestens 30.000€ wird empfohlen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Anlage/n:

Anlage/n: