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Bürgerinformationssystem

Vorlage - 2023/050/0504  

Betreff: Einrichtung einer zusätzlichen Kindergartengruppe
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Felde Entscheidung
16.02.2023 
Sitzung der Gemeindevertretung Felde ungeändert beschlossen   
Bildungs-, Sozial- und Kulturausschuss der Gemeinde Felde Vorberatung
26.01.2023 
Sitzung des Bildungs-, Sozial- und Kulturausschusses der Gemeinde Felde (offen)   

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt bzw. der Gemeindevertretung wird empfohlen, vorbereitend für die Einrichtung einer zusätzlichen Betreuungsgruppe den Bürgermeister wie folgt zu beauftragen:

  • Abstimmung mit den zuständigen Stellen, ob und unter welchen Voraussetzungen der sog. „Schulwald“ für den Betrieb einer Naturgruppe nach dem KitaG SH genutzt werden kann.
  • Baurechtliche Voraussetzungen für die Errichtung einer sog. Naturunterkunft im Bereich des „Schulwaldes“ für die Unterbringung von Material, Wechselkleidung usw. in Form eines Bauwagens oder einer Hütte ohne festes Fundament.
  • Nach erfolgter Aufnahme des zusätzlichen Platzbedarfs in den Bedarfsplan des Kreises Durchführung eines Interessenbekundungsverfahrens nach § 13 Absatz 4 KiTaG SH

 

Die Ergebnisse sollten möglichst bis Ende März 2023 vorliegen, so dass noch vor der Kommunalwahl im Mai 2023 über die weiteren Schritte beschlossen werden kann.


Sachverhalt:

Nach § 8 des Kindertagesförderungsgesetzes (KiTaG) vom 12.12.2019 in der aktuellen Fassung planen und gewährleisten die örtlichen Träger (Kreise) ein bedarfsgerechtes Angebot an Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen. Bei der Erfüllung dieser Aufgabe werden sie von den kreisangehörigen Gemeinden unterstützt.

 

Entsprechend der bisherigen Bedarfsplanungen betreibt die Gemeinde Felde in eigener Trägerschaft bereits seit vielen Jahren eine kommunale Kindertageseinrichtung mit derzeit 8 Stammgruppen (1 Kindergartengruppe Ü3, 3 Naturgruppen Ü3, 1 altersgemischte Gruppe sowie 3 Krippengruppen U3) mit insgesamt 118 rechnerischen Betreuungsplätzen.

Im Rahmen der Gruppen- und Bedarfsplanungen für die Zeit nach Beginn des folgenden KiTa-Jahres (01.08.2023) werden derzeit die voraussichtlichen Bedarfe, vorliegende Anmeldungen und bestehende Betreuungsplätze abgeglichen; voraussichtlich können jedoch nicht alle Bedarfe tatsächlich bedeckt werden.

Sofern sich dies bestätigt und die ermittelten Bedarfe in den Bedarfsplan des Kreises aufgenommen werden, wäre von der Gemeinde Felde als Standortgemeinde zu prüfen, wie diese Bedarfe tatsächlich gedeckt werden können.

 

Nach § 13 Absatz 4 der KiTaG ist dazu zunächst ein Interessenbekundungsverfahren dahingehend durchzuführen, ob und ggf. welche anerkannten Träger der freien Jugendhilfe hierfür die Trägerschaft übernehmen können und wollen. Erst danach wäre dann ggf. die Gemeinde selbst als Träger gefordert.

 

Sofern sich kein freier Träger bewirbt, kommt aktuell im Rahmen der gemeindlichen Trägerschaft mangels erforderlicher Räumlichkeiten lediglich die Einrichtung einer zusätzlichen Naturgruppe in Betracht. Um hierfür die erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen und unnötige zeitliche Verzögerungen zu vermeiden, sollten – schon vor Durchführung bzw. Abschluss des Interessenbekundungsverfahrens erste Fragestellungen mit den zuständigen Stellen abgestimmt werden.

Dies betrifft insbesondere die nutzbaren Flächen (UNB?) und etwaige baurechtliche Anforderung unter Berücksichtigung der Vorgaben durch den Kreis hinsichtlich einer Naturgruppe (Heimaufsicht, Kreisbauamt).


Finanzielle Auswirkungen:

Zunächst fallen nur interne Verwaltungskosten an; ein Einschalten externer Fachkräfte ist zunächst nicht vorgesehen.


Anlage/n:

Keine