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Bürgerinformationssystem

Vorlage - 2023/000/0219  

Betreff: Beteiligung des Amtes Achterwehr an der Genossenschaft "Dohrn´sche Höfe" in der Gemeinde Bredenbek
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Finanz- und Bauausschuss des Amtes Achterwehr Vorberatung
16.03.2023 
Sitzung des Finanz- und Bauausschusses des Amtes Achterwehr ungeändert beschlossen   
Amtsausschuss Achterwehr Entscheidung
04.04.2023 
Sitzung des Amtsausschusses des Amtes Achterwehr ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Der Amtsausschuss beschließt bzw. dem Amtsausschuss wird empfohlen, den Amtsdirektor dahingehend zu ermächtigen, zum nächstmöglichen Zeitpunkt grundsätzlich die Mitgliedschaft in der Genossenschaft „Dohrn´sche Höfe“ zu begründen und die erforderlichen Einlagen für zwei Wohneinheiten in Höhe von 142.500 Euro zu zahlen.

Bei der zuständigen Kommunalaufsichtsbehörde des Kreises ist diesbezüglich das erforderliche Anzeigeverfahren nach § 108 GO i.Vm. §§ 105 und 102 GO sowie 18 AO unverzüglich durchzuführen.

Die entsprechenden außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt; die Mittel sind im Rahmen des 1. Nachtragshaushaltes 2023 bereitzustellen.

 


Sachverhalt:

Im Bereich der Gemeinde Bredenbek befindet sich derzeit ein genossenschaftlich organisiertes Projekt zur Errichtung von Wohnungen in Vorbereitung. Für die weitere Umsetzung und einen zeitnahen Baubeginn fehlen derzeit lediglich noch die erforderlichen Einlagen für zwei Wohneinheiten (1 Zweizimmerwohnung und 1 Dreizimmerwohnung) in Höhe von insgesamt 142.500 Euro.

Grundsätzlich lässt die Genossenschaftssatzung auch eine Mitgliedschaft von nichtnatürlichen Personen zu, so dass sowohl eine Gemeinde als auch das Amt sich hieran in unterschiedlicher Form beteiligen kann.

Aus Sicht des Amtes könnte eine solche Beteiligung die Möglichkeit schaffen, mit überschaubarem finanziellen Einsatz dauerhaft Zugriff auf zwei Wohneinheiten zu erlangen, welche in besonderem Maße für die Integration sozialschwächerer Familien als auch von Flüchtlingsfamilien geeignet sind.

 

Nach den kommunalrechtlichen Regelungen ist eine solche „Beteiligung“ an einer Genossenschaft grundsätzlich zulässig, muss jedoch gewisse Voraussetzungen erfüllen und ist daher mit einem Vorlauf von 6 Wochen vor der abschließenden Entscheidung der Kommunalaufsicht zu melden. Im vorliegenden Fall könnte – in Abstimmung mit der Kommunalaufsicht – diese Frist verkürzt werden, so dass bei einem positiven Votum des Finanz-und Bauausschusses versucht werden könnte, schon in der folgenden Amtsausschusssitzung am (geplant) 04.04.2023 eine abschließende Entscheidung treffen zu können und somit relativ zeitnah die weitere Projektumsetzung zu ermöglichen.

Die Zeit bis zur Amtsausschusssitzung kann daneben genutzt werden, um die konkreten Nutzungsmöglichkeiten durch das Amt genau abzustimmen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Vorgesehen ist zunächst der Erwerb von Genossenschaftsanteilen inhe von 142.500 Euro für zwei Wohneinheiten. Für die Wohneinheiten sind dann bei entsprechender Nutzung zusätzliche Miet-/Nutzungsentgeltzahlungen zu leisten, welche derzeit noch nicht beziffert werden können.


Anlage/n:

Satzung der Wohngenossenschaft Dohrn´sche Höfe eG

Info Ting Stand Finanzierung Dohrn'sche Höfe Kompakt

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 DH Satzung 08.04.2020 (145 KB)    
Anlage 2 2 Info Ting Stand Finanzierung Dohrn'sche Höfe - Kompakt (2106 KB)