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Bürgerinformationssystem

Vorlage - 2023/171/0175-01  

Betreff: Haushaltssatzung der Gemeinde Westensee für das Haushaltsjahr 2024
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
2023/171/0175
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Westensee Entscheidung
14.12.2023 
Sitzung der Gemeindevertretung Westensee ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Der Gemeindevertretung beschließt, den als Anlage beigefügten Entwurf einer Haushaltssatzung für das Jahr 2024 nebst Anlagen als Satzung.


Sachverhalt:

Nach § 77 der Gemeindeordnung hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.

Entsprechend der maßgeblichen Regelungen der Gemeindeordnung (§ 78ff GO) sowie der ergänzenden Vorschriften der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) wurden unter Berücksichtigung des Haushaltserlasses des Innenministeriums SH, die für die Gemeinde geltenden, maßgeblichen finanziellen Eckwerte sowie die Mittelanmeldungen aus den gemeindlichen Fachausschüssen seitens der Verwaltung die anliegenden Entwürfe eines Ergebnis- und eines Finanzplanes für das Jahr 2024 erarbeitet, deren Ergebnisse in dem Entwurf einer Haushaltssatzung ausgewiesen sind.

 

Gegenüber den Planwerten der Vorjahre ergeben sich insbesondere die in der beigefügten Übersicht mit den anzupassenden Haushaltsansätzen aufgeführten Änderungen.

 

Insgesamt ergibt sich aus dem Planentwurf in der Ergebnisplanung ein Defizit in Höhe von 182.100 Euro sowie in der Finanzplanung ein Fehlbetrag in Höhe von 131.700 Euro.

 

Neben den Festsetzungen der Gesamtbeträge von Einnahmen und Ausgaben im Bereich des Ergebnis- sowie des Finanzplans werden über den Entwurf der Haushaltssatzung festgesetzt:

- Der Höchstbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 230.000,00 Euro.

- Die Anzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 3,29 Stellen.

- Hebesätze für die  Realsteuern auf 370 (Grundsteuer A), 390 (Grundsteuer B) und 370 (Gewerbesteuer).

 

Die Haushaltssatzung bedarf nach § 85 GO der Genehmigung durch die Kommunalaufsicht.

 

Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 14.11.2023 einige Änderungen beschlossen,

die in den beigefügten Unterlagen enthalten sind.


Finanzielle Auswirkungen:

Der Beschluss über die Haushaltssatzung hat zunächst keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen; diese ergeben sich erst durch die Umsetzung des Haushaltes durch die/die Bürgermeisterin/Bürgermeister sowie die Verwaltung.

Entsprechend der Ausweisungen ergibt sich bei planmäßigem Verlauf des Haushaltsjahres im Ergebnisplan ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 182.100,00 Euro; im Finanzplan ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 131.700,00 Euro, so dass zum 31.12.2024 die liquiden Mittel der Gemeinde einen Stand von 446.996,37 Euro ausweisen würden (voraussichtlicher Stand gem. 1. Nachtragsplan 2023 zum 31.12.2023:578.696,37 Euro).


Anlage/n:

-Liste der Änderungen im Haushalt 2024 zum HH 2023 (Entwurf GV)

-Entwurf der Haushaltssatzung 2024 inkl. Vorbericht und Anlagen der Gemeinde Westensee

-Entwurf des Ergebnis-, Finanz- und Produktplanes 2024 der Gemeinde Westensee (Stand GV))

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Änderungen Ansätze HH 2024 Westensee (Entwurf GV) (742 KB)    
Anlage 2 2 HH-Satzung inkl. Vorbericht und Anlagen 2024 Westensee (1998 KB)    
Anlage 3 3 Ergebnis-, Finanz-, Produktplan 2024 Westensee (Entwurf GV) (687 KB)