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Bürgerinformationssystem

Vorlage - 2023/000/0269  

Betreff: Kreditaufnahme zur (Teil-)Finanzierung der Baukosten für den Neubau einer Flüchtlings-/Obdachlosenunterkünft in Jägerslust - Aufnahme eines weiteren Kredites
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Finanz- und Bauausschuss des Amtes Achterwehr Vorberatung
11.07.2024 
Sitzung des Finanz- und Bauausschusses des Amtes Achterwehr      
Amtsausschuss Achterwehr Entscheidung
16.07.2024    Sitzung des Amtsausschusses des Amtes Achterwehr      

Beschlussvorschlag:

Der Amtsausschuss beschließt bzw. dem Amtsausschuss wird empfohlen, den Amtsdirektor zur weiteren teilweisen Finanzierung der Baukosten für den Neubau einer Flüchtlings-/ Obdachlosenunterkunft in Jägerslust zu ermächtigen, einen weiteren Kredit in Höhe von 660.000,00 Euro mit einer Laufzeit von 30 Jahren, Zinsbindung entsprechend Laufzeit, Tilgung laufend in gleichbleibenden Raten, nach Abforderung von Angeboten bei mindestens 3 Kreditinstituten beim zinsgünstigsten Anbieter aufzunehmen.


Sachverhalt:

Der Amtsausschuss hat in seiner Sitzung am 05.07.2021 die Errichtung eines Neubaus zur Unterbringung von Flüchtlingen und Obdachlosen im Bereich Jägerslust beschlossen. Die bauliche Umsetzung der Maßnahmen ist zwischenzeitlich abgeschlossen und die Leistungen weitestgehend abgerechnet.

 

Insgesamt ergeben sich nunmehr Baukosten in Höhe von rund 2,5 Mio. Euro.

 

Auf Beschlussfassung des Amtsausschusses vom 31.05.2022 wurde bereits ein erster Kredit in Höhe von 1.800.000 Euro zur Teilfinanzierung der Kosten aufgenommen. Es verbleibt damit ein Finanzierungssaldo von 700.000,00 Euro.

 

Im Rahmen des 1. Nachtragshaushaltes 2023 wurde für diese Maßnahmen vorsorglich eine zusätzliche Kreditaufnahme in Höhe von 660.000 Euro eingeplant und vom der Kommunalaufsicht genehmigt.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Aufnahme des Kredites ergeben sich langfristige Haushaltsbelastungen für das Amt in Form von Tilgungs- und Zinsverpflichtungen. Die Tilgungsbelastungen beträgt dabei 22.000,00. Euro jährlich; die Zinsbelastungen sind abhängig vom tatsächlichen Zinssatz bei Abschluss des Kreditvertrages und dürften bei einem aktuellen Zinssatz 3,63 % (Stand 26.06.2024) zunächst rund 24.000,00 Eurohrlich ausmachen. Insbesondee die hrlichen Zinsbelastungen werden dabei aber grundsätzlich über die Einnahmen aus Mieten und Nutzungsentschädigungen für die belegten Räumlichkeiten getragen; ein etwaig verbleibender Saldo belastet dann die jährliche Amtsumlage.


Anlage/n:

Keine.